Allach/Untermenzing:Langwieriger Prozess

Kreuzungsumbau hängt von Gerichtsentscheidung ab

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

Der Ausbau des Einmündungsbereichs Ludwigsfelder Straße/Eversbuschstraße lässt weiter auf sich warten. Dies geht aus einer Antwort des Baureferats auf einen Antrag der SPD-Stadtratsfraktion hervor. Seit Jahrzehnten schon fordern die Allacher und Untermenzinger eine Verbesserung der neuralgischen Stelle, deren Enge immer wieder zu gefährlichen Situationen führt, beispielsweise wenn Autofahrer Kurven über den östlichen Gehweg schneiden oder ihn benutzen, um sich stadtauswärts an Abbiegern vorbeizudrängeln. Im Sommer hatte die SPD im Rathaus nachgelegt und einen raschen, gerade für Schulkinder und Fahrradfahrer sicheren Umbau der Kreuzung gefordert.

Doch nach wie vor ist der Umbau der Kreuzung, die zu den meistfrequentierten im Stadtbezirk zählt, von Grundstücksfragen und juristischen Auseinandersetzungen abhängig. Für den Ausbau benötige die Stadt etwa 450 Quadratmeter Fläche aus zwei Flurstücken, habe aber mit den Eigentümern keine einvernehmliche Einigung über den Erwerb erzielen können, heißt es zur Vorgeschichte in der Antwort von Baureferentin Rosemarie Hingerl auf den SPD-Antrag. Diese Grundstücksteilflächen sind laut dem Bebauungsplan Nummer 1560 vom März 1987 als "öffentlicher Verkehrsgrund festgesetzt".

Nachdem die Stadt die Grundstücke nicht kaufen konnte, hat das Kommunalreferat ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Auf dem Weg der "vorzeitigen Besitzeinweisung", eine Art Entziehung geregelt in Paragraf 116 des Baugesetzbuchs, ist die Stadt vorab zumindest an 40 Quadratmeter herangekommen, um die Gehbahn im Kreuzungsbereich zu verbreitern und somit die aus ihrer Sicht gravierendsten Mängel abzustellen.

Im November 2013, also vor mehr als fünf Jahren, habe die Enteignungsbehörde des Kommunalreferats die entschädigungspflichtige Enteignung der für den Ausbau benötigten Flächen ausgesprochen. Dagegen haben die Eigentümer allerdings Rechtsmittel beim Landgericht München I eingereicht. Der Rechtsstreit dauert denn auch noch an. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen und der Vollzug des Beschlusses zur Enteignung absehbar sei, werde das Baureferat unverzüglich die Planungen zur Umgestaltung aufnehmen, heißt es abschließend in der Mitteilung. Eine zeitliche Prognose ist in der Antwort nicht dabei.

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