Allach/Untermenzing:Plausibel und nachvollziehbar

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Gutachten zur Panzerteststrecke sind aus Sicht der Stadt in Ordnung

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

Das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) hält aus fachlicher Sicht weitere, zusätzliche oder andersgeartete Messungen, Erhebungen oder Prognosen im Genehmigungsverfahren für die Panzerteststrecke von Krauss-Maffei Wegmann (KMW) weder für notwendig noch für rechtlich durchsetzbar. Dies gelte sowohl für die Bewertung der tieffrequenten Schallanteile als auch den Bereich des hörbaren Schalls, heißt es in der Antwort von Referentin Christine Kugler auf zwei Anträge aus dem Rathaus. Die Stadtrats-Fraktionen von Grünen/Rosa Liste und SPD/Volt hatten darin auf besseren Lärm- und Gesundheitsschutz für Anwohner und strenge Auflagen bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Versuchsstrecke gedrungen. Der Rüstungskonzern will die seit 1964 bestehende Anlage an der Ludwigsfelder Straße an die aktuelle Rechtslage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anpassen, Anwohner fordern dagegen den Abbau der Teststrecke.

Das neu geschaffene RKU ist als Kreisverwaltungsbehörde für den Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zuständig und in diesem Verfahren Genehmigungsbehörde. Die umfangreichen Gutachten zum Thema "Lärmemissionen" bezögen Christine Kugler zufolge auch den Einfluss neuer Bauvorhaben, insbesondere das benachbarte Neubaugebiet auf dem Diamalt-Gelände, in die Gesamtsituation ein. Sie seien aus Sicht des Referats plausibel und fachlich nachvollziehbar. Die Sachverständigen hätten über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt sowie die für die Aufgabenstellung notwendigen organisatorischen Anforderungen erfüllt. Weder aus fachtechnischer noch aus rechtlicher Sicht gebe es Bedenken oder Anhaltspunkte, die gegen die Belastbarkeit der vorliegenden Gutachten sprächen. Auch seien alle relevanten Parameter berücksichtigt worden.

Eventuellen Zweifeln an der Unabhängigkeit der Gutachten begegnet das RKU damit, dass vom Antragsteller, in diesem Fall von KMW, vorgelegte Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich abgedeckt und üblich seien. Dies sei erfüllt und zwar im doppelten Sinn: Der Untersuchungsrahmen sei mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt, und es seien nur anerkannte Gutachter beauftragt worden.

Christine Kugler verweist darauf, dass die Prüfung des Antrags nach wie vor nicht abgeschlossen sei. Auflagen zum Schutz der Anwohner sind für den Fall einer positiven Entscheidung also nicht ausgeschlossen - abhängig von den gesetzlichen Möglichkeiten.

© SZ vom 08.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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