Allach/Untermenzing:Aufwendige Ausnahme

Die Königlich privilegierten Feuerschützen bereiten das Oktoberfest-Landesschießen vor

Von Anita Naujokat, Allach/Untermenzing

120 Euro kostet die Erlaubnis, dazu kommen noch einmal 2,19 Euro an Auslagen in Form der Zustellgebühr, die der Rechnung erfolgt noch gesondert. Und zu den eh schon bestehenden Auflagen kommen noch weitere hinzu.

Es geht um den Vollzug des Waffengesetzes, genauer, der Genehmigung zu einer "befristeten Nutzungsänderung" der Schießanlage an der Servetstraße 1. Die Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft "Der Bund" will dort am Freitag und Samstag, 13. und 14. September, im Auftrag des Bayerischen Sportschützenbunds das traditionelle Oktoberfest-Landesschießen austragen. Und zwar mit "Feuerstutzen-Scheibengewehren des Kalibers 8,15x46 R mit Bleigeschossen" und einer Bewegungsenergie von maximal 1200 Joule. Eine Waffenart, die in den bisherigen Genehmigungen für die Allacher Schießstätte nicht enthalten ist, weshalb es der besonderen Erlaubnis bedarf.

Dabei sind die gastgebenden Schützen nicht nur für ihre eigene Sicherheit und die der Umgebung verantwortlich, sondern auch für die der Gastschützen, die weder Mitglied im Bayerischen Sportschützenbund noch in einem seiner angeschlossenen Vereine und Gesellschaften sind. Kann ein solcher Gast nicht den Nachweis erbringen, dass er ausreichend für Unfall und Haftpflichtschäden versichert ist, ist eine Gästeversicherung abzuschließen. Andernfalls droht ein Zwangsgeld von 500 Euro.

Doch es geht schon vor Beginn des Wettbewerbs los. Da muss "Der Bund" die "Zäunung", insbesondere auf der Rückseite des "Abschlusswalls", auf Beschädigungen hin überprüfen. Auch die Warnschilder müssen freigeschnitten, und für jedermann gut lesbar sein. Für die Geschossfangkästen muss gewährleistet sein, dass alle Geschosse oder deren Fragmente sicher aufgefangen werden und keins die Rückwand durchschlagen kann. Dafür sind die Kästen in den Schießpausen, jedoch mindestens zweimal am Tag, zu kontrollieren. Bei Beschädigungen ist das Schießen auf diesen Bahnen einzustellen. Und natürlich müssen Kugelfanggut und Patronenhülsen eingesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt werden. Was nicht verwertet werden kann, muss als Sonderabfall entsorgt werden. Wenigstens existiert ein auf diese Munitionsart abgestimmtes sicherheitstechnisches Gutachten eines Schießstandsachverständigen bereits.

Dann wäre da noch der Hinweis auf das Informationsblatt "Hinweise zur Entsorgung von Kehricht aus Raumschießanlagen" des Bayerischen Landesamts für Umwelt, das die Schützen zu beachten haben. Die Empfehlung des Kreisverwaltungsreferats, auch als Aufsichtsperson einen wirksamen Gehörschutz zu tragen, dürfte auch der blutigste Anfänger kennen.

Keine Sorgen hingegen wird sich Erster Schützenmeister Manfred Moser über den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe während der ortsüblichen Zeiten von Hauptgottesdiensten machen müssen. Die Pfarreiengemeinschaft Allach-Untermenzing feiert an jenem Samstag einen Berggottesdienst weit außerhalb, bei der Hörnle-Hütte in Bad Kohlgrub. Und dass aus einer Einzelfall-Zustimmung keinesfalls ein Gewohnheitsrecht für den traditionellen Feuerstutzen abgeleitet werden könne, wird sich in einem seit 1862 existierenden und sportlich erfolgreichen Verein auch schon rumgesprochen haben. Aber wenigstens haben die Schützen für ihr Geld sechs Seiten bekommen.

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