Allach/Untermenzing:Auf der Stelle treten

Inbetriebnahme der Kneipp-Anlage gestaltet sich kompliziert

Der örtliche Bezirksausschuss (BA) dringt auf einen baldigen Ortstermin, um die Kneipp-Anlage an der Würm möglichst schnell mit einfacheren Mitteln wieder in Betrieb nehmen zu können. Damit reagiert das Gremium auf ein Schreiben des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU), das erneut auf noch ungeklärte Problemlagen hinweist.

Die Kneipp-Anlage an der Servetstraße war zum Schutz von Fischen vor knapp zweieinhalb Jahren stillgelegt worden. Weil nicht ausreichend Wasser von der Würm über den Nebenarm in die Anlage strömen konnte, fielen die Becken immer wieder trocken, woraufhin Fische vieler geschützter Arten verendeten, die nicht mehr in tieferes Wasser zurückgelangten. Die Anlage speiste sich aus einem Seitenarm der Würm, dem Fehlbach, den ein Wehr vom Hauptfluss trennt.

Seitdem hatten Experten, der Eigentümer des Kleinkraftwerks und der Bezirksausschuss immer wieder um eine tragfähige Lösung gerungen. Als eine mögliche Ursache gilt auch, dass natürliche Auswaschungen des Fehlbachs das Gewässerbett im Lauf der Jahre vertieft haben, sodass eigentlich mehr Wasser notwendig gewesen wäre, als beim Bau der Kneipp-Anlage vor 15 Jahren berechnet worden sei.

Bei einer Versetzung der Öffnung in den unteren Bereich des Stauwehrs, wie sie der BA zuletzt gefordert hatte, sieht das RGU technische wie auch rechtliche Probleme, zumal der Eigentümer der Wasserkraftanlage vor vier Jahren die jetzige Luke auf eigene Kosten habe einbauen müssen. Noch ungeklärt sei auch noch der genaue Standort einer Fischaufstiegsanlage vom Fehlbach zurück in die Würm, der unter anderem von Grundstücksfragen und möglichen Baumfällungen abhänge.

Für den Bezirksausschuss verkomplizieren die Wenn und Abers nur die ganze Sache. Man könnte meinen, dass da nur vom Schreibtisch aus entschieden werde, sagte der Grünen-Sprecher und Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Verkehr Falk Lamkewitz. Am neuerlichen Ortstermin sollen das RGU, der Fischereiverband und der Betreiber des Kleinkraftwerks beteiligt werden.

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