Revision oder Gefängnisküche?:Wie es mit Alfons Schuhbeck weitergehen könnte

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Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: So lautet das Urteil des Landgerichts München I gegen Alfons Schuhbeck. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Kurz nach seiner Verurteilung als Steuerhinterzieher tritt der Sternekoch schon wieder in blütenweißer Kochjacke auf und fragt singend: "Shall I stay?" Wie lange er seine Geschäfte wegen der Haftstrafe ruhen lassen muss, hängt stark davon ab, ob er neue Geldgeber findet.

Von Barbara Hordych, Franz Kotteder und Klaus Ott

Am Ende steht er da, in seiner weißen Kochjacke, das Mikrofon in der Hand. Intoniert auf der Rundbühne im glitzernden Spiegelzelt mit Inbrunst Elvis Presleys Song "Can't Help Falling in Love". Und die darin gestellte Frage "Shall I stay?" ist in seinem Fall beantwortet: Ja, obwohl er erst am Nachmittag mit bleichem Gesicht vernommen hat, wie lange er wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss - drei Jahre und zwei Monate, so lautet das Urteil gegen Alfons Schuhbeck. Doch schon sieben Stunden später steht er wieder im Teatro-Zelt in Riem. Und performt sogar noch einen zweiten Song, "Sweet Caroline", bejubelt von Mitarbeitern und Gästen. Vielleicht ist doch noch nicht alles aus für Alfons Schuhbeck. Zumindest die Generalprobe zur Show "Moonia" legt diesen Eindruck nahe.

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