Der Sternekoch Alfons Schuhbeck braucht Zeit. Zeit, um doch noch einen Investor zu finden für sein Unternehmen. Zeit, um seine Geschäfte zu ordnen, bevor er in Haft muss. Deswegen will er seine Strafe von drei Jahren und zwei Monaten, zu der er vergangene Woche verurteilt worden war, nicht sofort annehmen. Er will Revision einlegen, wenn auch nur hilfsweise, um Zeit zu gewinnen. So kann man verstehen, was sein Sprecher Peter Dietlmaier am Donnerstag mitteilte. An diesem Tag lief die Frist ab, innerhalb derer ein Verurteilter entscheiden muss, ob er Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Sonst hätte Schuhbeck sehr bald die Haft antreten müssen.
Schuhbeck stehe zu seiner Schuld und bemühe sich, den Schaden "in voller Höhe" wiedergutzumachen, heißt es in der Mitteilung. Daran habe Schuhbeck "in den letzten Tagen unermüdlich gearbeitet". Wichtig ist, dass ein Investor auch seine Steuerschulden übernimmt. Eine solche Wiedergutmachung würde sich auch günstig auf eine frühere Entlassung Schuhbecks aus der Haft auswirken.
Nach Überzeugung des Landgerichts München I hat Schuhbeck die Kassen in seinen Restaurants "Orlando" und "Südtiroler Stuben" über Jahre manipuliert und insgesamt 2,3 Millionen Steuern hinterzogen. Schuhbeck hatte das auch zugegeben. Er soll dafür drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Schuhbeck ließ nun erklären, er wolle das schriftliche Urteil lesen, um die ihm vorgehaltenen Steuerverkürzungen sowie die Erwägungen zur Strafzumessung nachvollziehen zu können. "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen. Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen", sagte Schuhbeck. Das schriftliche Urteil muss innerhalb weniger Wochen vorliegen.