Entscheidung der StaatsanwaltschaftAlfons Schuhbeck bleibt mindestens bis September in Freiheit

Alfons Schuhbeck bei seinem Prozess im vergangenen Jahr.
Alfons Schuhbeck bei seinem Prozess im vergangenen Jahr. Peter Kneffel/dpa

Der einstige Starkoch war zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Aufgrund einer Krebserkrankung sei er derzeit aber nicht haftfähig, teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Der einstige Starkoch Alfons Schuhbeck bleibt auch weiterhin in Freiheit: Wie die Staatsanwaltschaft München mitteilt, werde die Unterbrechung der Vollstreckung der Freiheitsstrafe wegen einer Erkrankung Schuhbecks „bis mindestens 4. September 2026 verlängert“. Nach Ansicht des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen sei Schuhbeck derzeit nicht haftfähig. Auch eine Strafvollstreckung in der Krankenabteilung einer Justizvollzugsanstalt sei „nicht umsetzbar“, so Pressesprecherin Juliane Grotz.

Schuhbeck war im Juli 2025 unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Aufgrund einer Krebserkrankung musste der 76-Jährige die Haft jedoch nicht antreten.

Der aus Funk und Fernsehen bekannte Koch und Betreiber etlicher Läden und Gaststätten war bereits 2022 wegen Steuerhinterziehung vom Landgericht München zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Schuhbeck ging damals in Haft und musste sich 2025 einem weiteren Prozess stellen. Bei diesem war er vor dem Landgericht München I wegen Betrugs mit Corona-Hilfen und Insolvenzverschleppung angeklagt und verurteilt worden.

Doch aufgrund seiner Erkrankung blieb er in Freiheit. Und da bleibt er auch bis September, dann werde man erneut eine „mögliche Fortsetzung der Vollstreckung prüfen“, so Grotz.

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