Nach der Münchner Staatsanwaltschaft geht auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) gegen den Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck vor. Der mit Insolvenz und Steuerermittlungen kämpfende Gastronom hat seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, hat die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Das teilte das BFJ auf Anfrage mit.
Schuhbecks Sprecher ließ eine Anfrage zu den Verfahren zunächst unbeantwortet. Die Firmen des Kochs haben seit mehreren Jahren keine Geschäftszahlen mehr veröffentlicht. Unter anderem fehlen im Bundesanzeiger die Bilanzen der "Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG" und "Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG" für die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2500 Euro und höchstens 25 000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein. "Bei fortgesetzter Weigerung werden die Ordnungsgeldandrohungen sowie Ordnungsgeldfestsetzungen so lange wiederholt und hinsichtlich der Ordnungsgeldhöhe gesteigert, bis das Unternehmen seine Offenlegungspflicht erfüllt hat", erklärte eine Sprecherin des Bundesamts. Die konkrete Summe wurde von der Behörde nicht genannt.
Der Koch hatte am vergangenen Wochenende Insolvenz angemeldet und dafür ausgebliebene staatliche Coronahilfen verantwortlich gemacht. Das bayerische Wirtschaftsministerium äußert sich nicht konkret zu diesem Einzelfall, hat aber betont, dass alle Berechtigten auch finanzielle Hilfe bekommen haben. Gegen Schuhbeck laufen seit längerem Steuerermittlungen, wie der Gastronom eingeräumt hat. Die Münchner Staatsanwaltschaft äußert sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht zu dem Fall.
Ein Einzelfall ist Schuhbeck beim Bundesamt für Justiz jedoch nicht: 2020 wurden wegen Verstößen gegen die Publizitätspflicht rund 193 300 Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, 2019 rund 200 700.