Aktuelle Corona-Regeln:Maskenpflicht für Grundschulkinder

Die Zahl der Corona-Infektionen in München ist weiter gestiegen. Für Samstag wurden 172 neue Fälle gemeldet. Die Sieben-Tage-Inzidenz stieg damit nach Angaben der Stadt auf 69,5. "Die Dynamik ist besorgniserregend", twitterte die Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Die Grünen). Die vom Freistaat vorgegebenen generellen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen zum 17. Oktober haben auch Auswirkungen auf die Regeln in München. Hier gilt nun:

Auch Grundschulkinder müssen im Unterricht und bei der Nachmittagsbetreuung Masken tragen.

Die generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone hat Bestand. In Theatern, Konzerthäusern und Kinos muss nun auch am Platz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Gleiches gilt für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen und für die Teilnehmer an Tagungen und Kongressen.

Es gilt eine Kontaktbeschränkung auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände. In welchem Umfeld das Treffen stattfindet, ist unwesentlich. Das heißt, die Vorgabe bezieht sich auf private Feiern (Hochzeiten, Beerdigungen oder Geburtstage) und private Treffen allgemein, aber auch auf den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder an einem gemeinsamen Tisch in der Gastronomie.

Eine Sperrstunde gilt in der Gastronomie ab 22 Uhr. Ab dieser Uhrzeit dürfen auch Tankstellen und Lieferdienste keinen Alkohol mehr verkaufen. An definierten Hotspots wie dem Balde- oder dem Gärtnerplatz darf zwischen 22 Uhr und 6 Uhr im öffentlichen Raum generell kein Alkohol konsumiert werden.

© SZ vom 19.10.2020 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Jakob Wetzel

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