Zweckentfremdung:Muss Airbnb Daten von Vermietern herausgeben?

Airbnb

Willkommen, willkommen: Viele junge Reisende buchen mittlerweile lieber private Wohnungen als herkömmliche Hotels. Ob die Vermieter ihre Einnahmen auch ordentlich versteuern, ist die Frage.

(Foto: Jens Kalaene/dpa)
  • Die Stadt München fordert von Airbnb und weiteren Portalen Namen und Adressen von Nutzern, um gegen illegale Vermietungen vorzugehen.
  • Die Internet-Plattform wehrt sich dagegen, sie sieht unter anderem einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Vermieter.
  • Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht an diesem Donnerstag bekannt geben.

Von Camilla Kohrs

Höchstens acht Wochen im Jahr dürfen Münchner ihre Wohnung ohne Genehmigung an Touristen vermieten. Alles darüber hinaus ist eine illegale Zweckentfremdung. Allein auf der Internet-Plattform Airbnb könnte das bei bis zu 1000 Inseraten der Fall sein, schätzt die Stadt, die nach entsprechenden Verstößen fahndet. Ob Airbnb dabei mithelfen und Nutzerdaten herausrücken muss, darüber streiten seit Mittwoch beide Seiten vor dem Verwaltungsgericht.

Anfang August forderte das städtische Sozialreferat Airbnb Irland auf, Informationen über alle Wohnungen herauszugeben, die über den erlaubten Zeitraum hinaus angeboten worden sind. Unter anderem will die Stadt die Namen und Adressen der Gastgeber wissen. Für den Fall, dass Airbnb dies verweigert, drohte die Stadt eine Strafe von 300 000 Euro an. Airbnb klagte gegen den Bescheid. Sollte diese Klage abgewiesen werden, könnten sich andere Städte daran orientieren. Auch wenn das Urteil nicht eins zu eins übertragen werden kann, da die Rechtslage zur Zweckentfremdung überall unterschiedlich ist. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht an diesem Donnerstag bekannt geben.

Wie der Vertreter des Sozialreferats im Gericht sagte, gibt es Belege dafür, dass Nutzer auf der Plattform gegen das Zweckentfremdungsverbot verstießen. Die städtische Anordnung gegen Airbnb basiert auf dem bayerischen Zweckentfremdungsgesetz und der dazugehörigen Münchner Satzung. Im Gesetz heißt es, dass neben Besitzern und Verwaltern auch Vermittler von Wohnräumen der Gemeinde Auskunft geben müssen. Die Richterin machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass sie sich inhaltlich an einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin orientiere. Das hatte im März entschieden, dass nicht Airbnb Deutschland der richtige Ansprechpartner sei. Betreiber der Seite sei Airbnb Irland, dorthin müsse ein Bescheid gerichtet werden, befand das Gericht - so wie es München ja auch getan hat.

Laut den Anwälten von Airbnb hingegen ist die Münchner Stadtverwaltung gar nicht zuständig. Sitz der Firma sei Dublin, also gelte für sie irisches Recht. Wenn sich eine internationale Plattform wie Airbnb in jedem Nutzungsland nach dem jeweiligen Recht richten müsse, würde dies das Angebot ersticken, sagte einer der Anwälte. "Das Internet ist nun einmal weltumspannend." Die Anwälte argumentierten weiter, die Daten herauszugeben, wie von der Stadt gefordert, würde massiv in die Privatsphäre eingreifen. Davon seien auch zahlreiche legal vermietende Nutzer betroffen. Zudem verstoße die Anordnung der Stadt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, das Fernmeldegeheimnis.

Die Vermietung kann in München bis zu 2372 Euro pro Monat einbringen

Die Richterin kommentierte die Äußerung der Airbnb-Anwälte immer wieder kritisch. Gleich zu Beginn sprach sie den angespannten Münchner Wohnungsmarkt an, auch bemängelte sie, dass Airbnb nicht prüfe, ob die auf der Plattform angebotenen Wohnungen weitervermietet werden dürfen. Wenn sich jeder irgendwo niederlasse und dann argumentiere, dass nur die dortigen Gesetze für ihn gälten, auch wenn er anderswo tätig sei, dann herrsche "Wildwest", sagte die Richterin. Das Gericht hielt fest, dass die Daten der Nutzer, die legal vermieten, dem Sozialreferat ohnehin bekannt seien.

Ein Airbnb-Anwalt schlug vor, als Kompromiss ein Registrierungssystem einzuführen, wie es etwa in Portugal existiert. Dann müssten sich Nutzer bei der Stadt eine Nummer holen und diese in die Airbnb-Inserate eintragen. Das aber wäre bei den Ermittlungen sehr aufwendig, widersprach der Vertreter der Stadt. Sollte die Klage von Airbnb abgewiesen werden, hätte das Unternehmen zwei Wochen Zeit, die geforderten Daten auszuhändigen.

Die Stadt fordert von mehreren Portalen entsprechende Auskünfte. Das größte und bekannteste von ihnen ist Airbnb. Die Firma aus dem Silicon Valley wirbt gern mit Schlagwörtern wie "Gastfreundschaft": Wer bei Airbnb eine Unterkunft buchen, komme nicht als Fremder, sondern als Freund. Auf der Seite mit den Münchner Angeboten finden sich viele stilsicher, aber unpersönlich eingerichtete Wohnungen und Zimmer. Eine Unterkunft bei Airbnb zu vermieten, ist lukrativ: In München liege das monatliche Potenzial bei 2372 Euro, so wirbt Airbnb selbst. Allein zur diesjährigen Wiesn hatten nach Unternehmensangaben mehr als 4200 Münchner ihre Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb vermietet, mehr als 37 000 Menschen aus etwa 100 Ländern kamen bei den privaten Gastgebern unter.

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