Buchungsplattform:Airbnb muss Daten zu Vermietern in München preisgeben
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Von Camilla Kohrs und Martin Moser
Die Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München zahlreiche Daten zu Ferienwohnungen preisgeben. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Auch wenn sie ihren Firmensitz in Irland habe, müsse die Internet-Plattform sich in Deutschland an nationale Vorschriften halten.
Die Stadt will von Airbnb wissen, welche Anbieter auf dem Online-Portal Wohnungen mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung anbieten. Unter anderem fordert sie Namen und Adressen der Gastgeber für den Zeitraum von Januar 2017 bis Juli 2018. Für den Fall, dass Airbnb die Daten nicht herausgibt, droht die Stadt in ihrer Anordnung von August dieses Jahres mit einem Zwangsgeld von 300 000 Euro.
Eine Unternehmenssprecherin teilte mit, dass Airbnb weitere Schritte prüfen werde, sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliege. Das Unternehmen wolle weiterhin mit München zusammenarbeiten, um "gemeinsam einen effektiven Wohnraumschutz zu unterstützen und gleichzeitig dazu beizutragen, dass Münchner ihr Zuhause mit Reisenden teilen können", heißt es in der Stellungnahme. Sobald das Urteil schriftlich vorliegt, hat Airbnb einen Monat lang Zeit, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.
An dem Urteil könnten sich auch andere Städte orientieren, die ebenfalls gegen Zweckentfremdung kämpfen. Da die Rechtslage aber in den Städten eine andere ist, kann das Urteil nicht eins zu eins auf sie übertragen werden.
Die Stadt hatte sich vor Gericht auf das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum und die dazugehörige Münchner Satzung berufen. Demnach darf eine komplette Wohnung maximal acht Wochen im Jahr ohne Genehmigung als Ferienwohnung vermietet werden. Im Gesetz heißt es, dass neben Besitzern und Verwaltern auch Vermittler von Wohnräumen der Gemeinde Auskunft geben müssen. Vermieter von Ferienwohnungen in München brauchen eine Genehmigung, damit sie nicht dem Zweckentfremdungsgebot unterliegen.
Das US-Unternehmen, das seinen Europasitz in Irland hat, hatte die Klage gegen die Münchner Anordnung damit begründet, dass die Stadt für ein in Irland sitzendes Unternehmen nicht zuständig sei. Wenn sich die Plattform in jedem Nutzungsland nach dem jeweiligen Recht richten müsse, würde es das Angebot ersticken, sagt einer der Anwälte von Airbnb. Würde das Unternehmen die Daten an die Stadt weitergeben, würde man massiv in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen, argumentierten die Anwälte. Die Anordnung der Stadt verstoße zudem gegen Artikel 10 des Grundgesetzes, das Fernmeldegeheimnis.
Eine Unterkunft bei Airbnb zu vermieten, ist lukrativ: In München liegt das monatliche Potenzial bei 2372 Euro, wie Airbnb selbst wirbt. Allein zum Oktoberfest in diesem Jahr hatten nach Unternehmensangaben mehr als 4200 Münchner ihre Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb vermietet, mehr als 37 000 Menschen aus rund 100 Ländern kamen bei den privaten Gastgebern unter. Vermietungen unter acht Wochen sowie die Vermietung von einzelnen Zimmern fallen nicht unter die Zweckentfremdungssatzung.