Süddeutsche Zeitung

Versammlungen in München:AfD darf in städtische Kulturzentren

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Von Kassian Stroh, München

In den städtischen Kultur- und Bürgerhäusern dürfen alle politischen Parteien Wahlkampf machen - auch die Alternative für Deutschland. Den Versuch der Stadt, mit juristischen Mitteln zu verhindern, dass sich die AfD dort für Veranstaltungen einmietet, hat am Donnerstag in letzter Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestoppt. Seine Argumentation: Es verstoße gegen das "zwingend vorgegebene parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot", wenn man nur Parteien, die auch im Stadtrat vertreten seien, in die Räume der Kultur- und Bürgerhäuser lasse. Genau das hatte der Ältestenrat des Stadtrats festgelegt, und mit diesem Beschluss hatte die Stadt auch vor Gericht argumentiert - denn die AfD sitzt nicht im Stadtrat. Allerdings hatte sie damit keinen Erfolg, weder in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht noch vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Konkret geht es bei dem Streit um das Kulturzentrum Trudering, das Kulturhaus Moosach, das Moosacher Pelkovenschlössl und das Kulturzentrum 2411 im Hasenbergl. Dort wollten zwei Münchner AfD-Kreisverbände Räume mieten. Als ihnen das verwehrt wurde, zogen sie vor Gericht und beriefen sich darauf, dass es sich bei den vier Häusern um öffentliche kommunale Einrichtungen handle. Zwar werden sie von eigenen Trägervereinen betrieben, die aber werden von der Stadt bezuschusst. Auch die obersten Verwaltungsrichter stellten nun fest, dass die Stadt "maßgebenden Einfluss auf den Betrieb der Stadtteilkulturzentren" ausübe.

Von ihrem Erfolg vor Gericht kann die AfD aber allenfalls noch eine Woche profitieren. Denn in besagten Häusern sind in den drei Monaten vor einer Wahl Parteiveranstaltungen generell nicht erlaubt. Somit bekäme auch die AfD erst vom 14. Oktober an wieder Zugang, dem Tag der Landtagswahl. Die Partei forderte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Donnerstag auf, das Urteil "unverzüglich" umzusetzen. Und da er als Chef der Verwaltung das bisher nicht getan habe, auch nicht nach der Niederlage der Stadt in erster Instanz, werde sie ein Zwangsgeld gegen ihn beantragen. Reiter wiederum ließ den Beschluss der Verwaltungsrichter am Donnerstag unkommentiert stehen. Ein Rathaussprecher teilte lediglich mit, die Verwaltung werde nun prüfen, inwiefern die Entscheidung "Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung der Räume städtischer Kulturzentren" habe.

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SZ vom 06.07.2018
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