Das Landgericht München II hat am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Weilheim gegen den Landtagsabgeordneten der AfD, Rene Dierkes, bestätigt. Demzufolge muss der 33 Jahre alte Münchner 3600 Euro Strafe bezahlen, weil er gegen das bayerische Versammlungsgesetz verstoßen hat. Der Politiker will das Urteil nicht hinnehmen und kündigte an, Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.
In der Berufung hatte die 8. Strafkammer lediglich die Höhe der Geldstrafe geändert: Sie verringerte die Zahl der Tagessätze von 30 auf 20, erhöhte den Tagessatz aber zugleich von 80 auf 180 Euro, „nachdem sich das Einkommen des Angeklagten im Laufe des Verfahrens durch seine Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag deutlich erhöht hatte“, wie das Münchner Landgericht mitteilte.
Dierkes wurde im September 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Weilheim mit einem Pfefferspray in der Jackentasche angetroffen. Laut dem Versammlungsgesetz ist es verboten, Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, bei Versammlungen mit sich zu führen.
Der Jurist Dierkes, Sprecher seiner Partei für Rechtsfragen, hatte argumentiert, er sei nur als Passant am Ort gewesen. Dem folgte die Kammer nach der Einvernahme von Polizeibeamten jedoch nicht.
Nun bekräftigte der AfD-Politiker erneut, kein Teilnehmer der Versammlung gewesen zu sein. Er sei nur daran vorbeigelaufen, mit dem Pfefferspray in der Jackentasche, sagte Dierkes auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa: „Selbst die Polizeibeamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, bestätigten, dass ich überwiegend am Rand stand, ins Handy schaute und Fotos machte.“
Eine aktive Interaktion mit der Versammlung sei verneint worden. Das Gericht sei grundsätzlich bereit gewesen, das Verfahren aufgrund geringer Schuld einzustellen. Dies sei aber an der fehlenden Zustimmung der Staatsanwaltschaft gescheitert.