Ärger für TV-Moderatorin von Welser:Der letzte Wille, eine Formsache

Der Vater von Maria von Welser hatte einer guten Freundin Gegenstände geschenkt. Nach deren Tod sollte die TV-Moderatorin diese erben. Doch das Testament ist fehlerhaft.

E. Müller-Jentsch

Was ich von Deinem Papi hatte, bekommst Du wieder." So hatte es Anita L. in ihrer Grünwalder Villa der bekannten Fernsehmoderatorin Maria von Welser versprochen. Und so hatte es die wohlhabende Seniorin auch handschriftlich verfügt. Dieser Wunsch wird trotzdem für die Münchner Publizistin nicht in Erfüllung gehen: Die meisten der Erinnerungsstücke an ihren Vater sind verloren - durch die Erben der Grünwalderin versilbert und in alle Winde zerstreut.

Maria von Welser wird 60

Die TV-Moderatorin Maria von Welser sollte Gegenstände, die ihr Vater einer Freundin schenkte, nach deren Tod zurückbekommen. Doch das Testament ist fehlerhaft.

(Foto: dpa)

Traurig ging Maria von Welser, dem Fernsehpublikum vor allem durch die Sendung ML Mona Lisa bekannt, am Montagnachmittag aus dem Justizpalast. Dort hatte sie erfahren müssen, dass der letzte Wille ihrer Freundin an Formalitäten gescheitert ist, von denen die alten Dame natürlich nichts geahnt hatte. "Sie war doch keine Juristin", hatte die Freifrau den Richter noch umzustimmen versucht. Doch der konnte nur mit der Schulter zucken und auf die gesetzlichen Bestimmungen verweisen.

Welsers Vater, Eduard M. Schüssel, war Kaufmann und Kaiserlicher Japanischer Konsul. Seiner guten Freundin Anita hatte er damals viele Geschenke gemacht: etwa Schnitzereien, Porzellanfiguren, Bilder, Möbelstücke sowie silberne Vasen und Leuchter. Die Freundin der Familie ließ Maria von Welser all diese Gegenstände fotografieren, die sie einst erhalten sollte. Später verfasste sie noch einen Brief, überschrieben mit "Vermächtnis", in dem die 41 Gegenstände aufgeführt sind. Anita L. versah das Schreiben mit dem Datum 29.Mai 2007 und unterzeichnete es. Bald darauf ging sie zu einem Notar, widerrief dort "alle vorhandenen Verfügungen von Todeswegen", verfasste ein Testament und setzte einen Verwandten als dessen Vollstrecker ein. Einige Tage danach gab sie dann den handschriftlichen Brief an Maria von Welser bei der Post auf. Zuvor hatte sie noch die Überschrift "Vermächtnis" gestrichen und durch "Geschenke an meine liebe Freundin" ersetzt.

Nach dem Tode ihrer Freundin im Januar 2009 hatte Maria von Welser das Nachlassgericht über diesen Brief informiert und abgewartet. Als sie Monate später beim Testamentsvollstrecker die Gegenstände anmahnte, winkte der nur ab. Daraufhin ließ Welser durch Sigrid Koppenhöfer, Fachanwältin für Familienrecht, vor dem Landgericht MünchenI Klage einreichen. Richter Michael Weigl wies nun in der Verhandlung darauf hin, dass AnitaL. zweifellos diesen Brief geschrieben, doch dann alle Vermächtnisse notariell widerrufen habe. "Aber der Wille des Erblassers muss doch den Ausschlag geben", sagte die Anwältin. Und den habe Anita L. mit dem Brief zum Ausdruck gebracht: "Sonst wäre das Verschicken doch hirnrissig gewesen."

Um die gesetzlich vorgeschriebene Form zu wahren, hätte die Frau das Papier vor dem Versand unbedingt noch ein zweites Mal unterzeichnen müssen, sagte der Richter. Solche Gesetzesvorschriften seinen geschaffen worden, gerade weil ein letzter Wille nachträglich oft schwer zu ermitteln sei. Der Richter verglich diesen Fall mit einem am PC geschriebenen Testament: "Auch wenn daraus klar hervorgeht, was jemand will, so ist es doch nicht formwirksam."

In der Verhandlung stellte sich heraus, dass von dem umstrittenen Nachlass immerhin noch ein schmiedeeisernes Gitter da ist. Auf Anraten des Richters willigte der Anwalt, nach telefonischer Rücksprache mit den die Erben schließlich ein, dass Maria von Welser wenigstens dieses erhält, sowie zum Ausgleich 3000 Euro. Allerdings muss sie zum größten Teil die Prozesskosten tragen.

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