Ärger für Sepp Krätz:Wiesnwirt muss mit Anklage rechnen

Sepp Krätz bei der Eröffnung Frühlingsfest in München, 2013.

Sepp Krätz muss zusehen, wie sein Gastroimperium zerbricht.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Gerade hat Sepp Krätz den Zuschlag für das Oktoberfest bekommen - da wird klar, dass das ein heikler Beschluss ist. Denn der Betreiber des Hippodroms wird sich wohl vor Gericht wegen Steuerhinterziehung verantworten müssen.

Von Dominik Hutter und Bernd Kastner

Sepp Krätz hat vom Stadtrat erneut den Zuschlag fürs Hippodrom auf dem Oktoberfest bekommen. Es könnte seine letzte Wiesn sein. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung muss der Wirt mit einer Anklage wegen Steuerhinterziehung vor dem Landgericht rechnen. Die Summe, die Krätz dem Finanzamt schuldet, soll so hoch sein, dass er um eine öffentliche Hauptverhandlung wohl nicht herumkommt.

Eine Anklage könnte für ihn das Ende als Wiesnwirt bedeuten. Nach Auskunft von Wirtschaftsreferent Dieter Reiter ist für den Verlust einer Zulassung zum Oktoberfest nicht grundsätzlich ein rechtskräftiges Urteil erforderlich. Die Stadt wäge bereits bei Erhebung einer Anklage sorgfältig zwischen der Unschuldsvermutung und dem Interesse des Festveranstalters ab. Entscheidend seien dann der Inhalt der Anklageschrift und die Einlassungen des Beschuldigten.

Es war im Herbst 2010, als bei der Stadt eine anonyme Anzeige eines Insiders einging mit detaillierten Hinweisen auf angebliche finanzielle Tricksereien in Krätz' Lokal Andechser am Dom. Weil sich die Vorwürfe auf eine angeblich schwarze Kasse im Freischankbereich bezogen, warteten die Ermittler bis Sommer 2011, ehe sie dort mit einem Durchsuchungsbeschluss vorstellig wurden. Es folgten in den Monaten darauf weitere unangemeldete Besuche der Steuerfahnder, nachdem sie auch auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Hippodrom gestoßen waren. Seit der letzten Durchsuchung sind inzwischen fast eineinhalb Jahre vergangen.

Die Ermittlungen ziehen sich so lange hin, weil die Fahnder in mühevoller Kleinarbeit die offenbar fehlende Buchhaltung für zwei Bereiche in der Krätz'schen Gastrowelt aufarbeiten müssen: Für die Freischankfläche des Andechser und für die Sektbar im Hippodrom. Es muss belastbar nachgezeichnet werden, wann Krätz womit wie viel Umsatz gemacht hat, wann er also welche Steuern "gespart" hat. Dazu mussten die Fahnder auch bei Bier- und Schampus-Lieferanten vorstellig werden, um über die Lieferlisten voranzukommen.

Das alles dauert viele Monate. Am Ende ist eine der entscheidenden Fragen, wie viel Steuern Krätz nachzahlen muss. Man darf davon ausgehen, dass seine Anwälte und Steuerberater hart mit der Steuerbehörde verhandeln, um im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe herauszuholen. Wichtig ist auch, ob Krätz die von den Behörden ermittelte Steuerschuld anerkennt und dann auch zahlt. Dies wäre eine Art von Geständnis, das sich strafmildernd auswirken könnte - falls es zu einem Urteil kommt. Sein Anwalt äußerte sich nicht zum Verfahren und zu den Vorwürfen.

Bei einem rechtskräftigen Urteil müsste Krätz nicht nur um seine Wiesn-Zulassung, sondern auch um seine Gaststättenkonzession bangen. Gibt es berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Wirts, prüft das Kreisverwaltungsreferat einen Entzug des Papiers, das nicht an die einzelne Gaststätte, sondern an die Person des Wirts geknüpft ist.

Krätz wäre nicht der erste Wirt, der unfreiwillig die Wiesn verlassen muss. 2003 wurden Toni und Marianne Weinfurtner, die ebenfalls das Hippodrom betrieben, wegen Steuerhinterziehung verurteilt - das war das Ende des Wiesnwirte-Daseins. Der bekannteste Fall ist aber der des Richard Süßmeier, den der damalige Kreisverwaltungsreferent Peter Gauweiler im Oktober 1984 - also während der Wiesn - wegen Beschäftigung von Schwarzarbeitern aus dem Armbrustschützenzelt vertrieb. Die Stadt sucht in solchen Fällen möglichst rasch Ersatz. Denn ein Zelt darf nicht ohne Wirt betrieben werden.

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