Abtreibung:Scheinbare Pizza-Werbung zeigt zerstückelte Embryonen

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Friedrich Stapf, Gynäkologe in München, nimmt Abtreibungen vor und ist Ziel wütender Proteste. (Foto: Robert Haas)
  • In München sind Zettel mit Bildern zerstückelter Embryos verteilt worden.
  • Damit will die Zentrumspartei gegen das "Medicare Gesundheitszentrum Freiham", in dem sich unter anderem eine Klinik für Schwangerschaftsabbrüche befindet, protestieren.
  • Die blutigen Fotos könnten gegen Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs verstoßen.

Von Thomas Schmidt, München

Die Provokation verbirgt sich hinter einem falschen Versprechen. In Versalien steht "Neueröffnung" auf dem Deckblatt des scheinbar harmlosen Flugblatts. Darunter: "Gutschein für eine Gratis-Pizza Ihrer Wahl". Klappt man das Faltblatt auf, wandelt sich Appetit schlagartig in Übelkeit. Zwei Pizzen sind in der Mitte des Flyers abgebildet. Ihr Belag: blutige, zerstückelte Embryonen. "Gemetzgert nach der Absaugmethode", steht hier zu lesen. Und: "Hmm. . . lecker!"

Massenhaft haben radikale Abtreibungsgegner diese Flyer in der ganzen Stadt verteilt, in Briefkästen von Aubing bis Haar gesteckt. Ihr wütender Protest richtet sich gegen das "Medicare Gesundheitszentrum Freiham", in dem sich unter anderem eine Klinik für Schwangerschaftsabbrüche befindet. Dem verantwortlichen Arzt Friedrich Stapf werfen sie "Kinderschlachtung im Akkord" vor. Stapf kennt das. Seine Gegner standen mit eingeglasten Plastik-Föten vor seiner Klinik, bedrängten schwangere Frauen vor dem Eingang, bezeichneten den Mediziner als "Tötungsspezialist". Das "widerliche" Pizza-Flugblatt habe er nun der Polizei übergeben, sagt Stapf.

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Konsequenzen müssen die Verantwortlichen aber selten fürchten. Die Meinungsfreiheit ist ein streng geschütztes Gut. So streng, dass es mitunter schmerzt. Seine bisher letzte Anzeige erstattete der Arzt, als ihn ein Abtreibungsgegner als "Massenmörder" denunziert hatte. Doch die Münchner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Herbst 2016 ein. "Bei den Äußerungen handelt es sich nicht um Tatsachen, sondern um Meinungsäußerungen", so die Begründung. Stapf sei nicht "direkt in seiner Menschenwürde betroffen". An diese Stelle der schriftlichen Begründung hat der Arzt am Rand ein Fragezeichen gekritzelt.

Als junger Mediziner hatte Stapf vor mehr als 40 Jahren eine Freundin zu einer Abtreibung begleitet, "alles war voll Blut", erinnerte er sich einmal in der SZ. In Kliniken sah er "die ganzen verpfuschten Abtreibungen". Frauen hätten zu allen Zeiten Wege gefunden, ungewollte Kinder nicht zu bekommen; da sei es doch besser, ihnen fachgerecht zu helfen, dachte er damals. Und heute soll es seine Würde nicht tangieren, als Massenmörder beschimpft zu werden?

Die Münchner Staatsanwaltschaft steht mit ihrer Einschätzung jedoch nicht allein da. Im Frühjahr 2016 stellte auch die Staatsanwaltschaft Mannheim ein Verfahren ein, das Stapf angestrengt hatte. Ein Beschuldigter verglich Abtreibungen mit Massentötungen im Nazi-Regime. Auch hier entschieden die Juristen: Meinungsfreiheit.

Immer wieder stehen Mediziner vor Gericht

Während es für radikale Abtreibungsgegner kaum Grenzen zu geben scheint, wandeln die Mediziner juristisch oft auf schmalem Grat. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nicht legal. Sie bleiben lediglich straffrei, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Deshalb stehen immer wieder Mediziner vor Gericht. An diesem Freitag findet in Hessen ein Prozess gegen eine Ärztin statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, im Internet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Die Medizinerin hingegen argumentiert, sie informiere nur über die gesetzlichen Voraussetzungen, Methoden und Risiken des Eingriffs. Das allein sei keine Werbung. Dennoch droht ihr nun eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Der Münchner Arzt Friedrich Stapf wird den Prozess aufmerksam verfolgen. Ob die Abtreibungsgegner vor seiner Klinik vielleicht doch noch für ihre Pizza-Flugblätter bestraft werden, ist offen. Entsetzte Bürger brachten die Flyer zur Polizei, das Kriminalfachdezernat für Staatsschutzdelikte ermittelte und übergab den Fall jetzt der Staatsanwaltschaft. Die blutigen Fotos könnten gegen Paragraf 131 des Strafgesetzbuchs verstoßen, der sich mit Gewaltdarstellungen befasst.

Verantwortlich für das Flugblatt zeichnet Gerhard Woitzik, Bundesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei. Auf einer Internetseite wirbt er um Unterstützer, doch in der Kommentarspalte schlägt ihm vor allem Widerstand entgegen. "Ihr Flyer ist menschenverachtend und widerlich", schreibt ein Nutzer. Ein anderer ärgert sich, dass die grausigen Bilder in seinem Briefkasten gelandet sind, denn: "In manchen Familien freuen sich Kinder über das Holen der Post."

Aus diesem Grund, weil die Flugblätter in Kinderhände gelangen könnten, habe man beschlossen, die Flyer-Aktion einzustellen und die Restauflage von 30 000 Stück zu vernichten, teilt die Zentrumspartei auf Anfrage mit. Das Ziel, die "Tötungspraxis" ins Bewusstsein der Bürger zu rücken, habe man schließlich erreicht. Auf die Frage, ob Bilder von blutigen Föten die Grenzen des Geschmacks und der argumentativen Auseinandersetzung überschreiten, antwortet Generalsekretär Christian Otte: "Ja, und das zu Recht!" Laut Otte könnten "zartbesaitete Gemüter" die Flyer "womöglich als geschmacklos" auffassen - das sei aber kein Grund, "zurückzuweichen".

Wer solch grässliche Darstellungen verbreite, verliere jegliche Glaubwürdigkeit, sagt hingegen Eva Zattler von der Münchner Sexual- und Schwangerschaftsberatungsstelle Pro Familia. Abtreibungsgegner schmuggelten die Zettel sogar in ihr Vorzimmer, wo Schwangere auf ihren Beratungstermin warten. "Das ist entsetzlich", sagt Zattler. "Es zeigt, dass es kein Halten mehr gibt. Und keine Grenze nach unten."

© SZ vom 24.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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