Süddeutsche Zeitung

Abriss zweier denkmalgeschützter Häuschen in München-Giesing:Die Bruchbude als Investoren-Schmuckkästchen

Schützenswert oder nicht, das ist die Frage für viele Leser - und sie sind sich nicht einig, wie das bei diesem illegalen Abbruch zu bewerten ist

"Killing Giesing" vom 5. September sowie "Was weg ist, ist weg" und "Giesinger Abbruchskandal" vom 6. September:

Spekulanten abschrecken

Der Dreistigkeit Münchner Bauunternehmer muss eine Grenze gesetzt werden! Darin sind sich alle Politiker/-innen und Bürger/-innen einig. Nun wird darüber diskutiert, welche Strafen den Verantwortlichen auferlegt werden können. Die drastischste und klarste Ansage der Stadt wäre meiner Meinung nach (natürlich neben einer entsprechenden Geldstrafe), wenn die Bauauflage für das Grundstück hieße, das abgerissene Gebäude originalgetreu wieder aufzubauen. Alles andere hieße, dass die Betreiber im Endeffekt doch noch ihren Willen durchsetzen könnten - und das darf nicht sein. Und für den Aufbau muss eine Frist gesetzt werden. Kann diese nicht eingehalten werden, muss das Unternehmen das Grundstück verkaufen.

Die Bauauflage gilt natürlich auch für potenzielle Käufer. Sollte sich in angemessener Frist kein Kaufinteressent finden, kann die Stadt für einen symbolischen Betrag von einem Euro das Grundstück kaufen und selbst das abgerissene Haus wieder aufbauen und für eigene Zwecke verwenden. Das wäre ein deutliches Signal, wie es notwendig ist, um Bauspekulanten abzuschrecken. Andreas Müller, München

Denkmalschutz-Versehen

Was kann an dieser Bruchbude, trotz Ursprung auf das Jahr 1840 gemäß Ihrem Foto, schon denkmalschützenswert sein? Weder architektonisch, noch ansichtsmäßig ist dies der Fall. Allein das Alter und die soziale Geschichte rechtfertigt noch kein schützenswert zu erhaltendes Gebäude. Wer hat denn die im Umfeld stehenden Gebäude, mit den allerhässlichsten Ansichten, dann wohl genehmigt? Den meiner Meinung nach berechtigten Abriss, wenn auch ohne rechtliche Genehmigung, auch noch zu bestrafen, zeigt die Unfähigkeit der für "Denkmalschutz" zuständigen Behörden. Josef Koskowski, Hebertsfelden

Killing München?

Eine Baufirma, die ohne Auftrag ein Haus abreißt? Wer glaubt denn so was? Das ist doch ein abgekartetes Spiel zwischen Eigentümer und Baufirma. Am Ende war wohl alles ein Missverständnis, und keiner ist's gewesen.

Die Frage ist ja nicht, ob das Häuschen ein Schmuckstück war und ob es modernen Wohnansprüchen genügte. Aber es war sozusagen ein Zeitdokument und Bestandteil eines in München einzigartigen Ensembles. Darum stand es unter zweifachem Schutz.

Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass der oder die Verantwortlichen für ihr dreistes Vorgehen mit dem höchstmöglichen Bußgeld zu bestrafen sind. Und ebenso unzweifelhaft ist, dass sie keinen Nutzen aus ihrem illegalen Handeln ziehen dürfen, insbesondere nicht durch eine Erhöhung der Geschosszahl. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als dass sie das Häuschen in derselben Größe und mit derselben Außenansicht wieder aufbauen müssen. Zuzugestehen sind ihnen lediglich die Veränderungen im Inneren, die ihnen das Denkmalamt bei einer Renovierung zugestanden hätte. Und dafür gibt es genügend gelungene Beispiele. Wenn das nicht geschieht, wird dieses Vorgehen Schule machen, und eines Tages werden wir in der SZ lesen: Killing München, mit oder ohne Fragezeichen. Peter Klimesch, München

In den Kerker

Wenn sich der Denkmalschutz schon bemüht, alte Häuser zu erhalten, dann sollte er auch besser überwachen, mit welcher Brutalität sogenannte Bauherren doch alles abreißen. Solche Bauherren oder Investoren sollten nicht nur mit einer Geldstrafe wegkommen, sondern es gehören harte Strafen her. Mindestens 500 000 Euro Strafe oder zehn Jahre Kerker. München wird immer ärmer! Johannes Krieg, München

Schützenswert?

Also wirklich! Diese zwei lächerlichen Häusln, mehrfach bis zur Unkenntlichkeit und potthässlich renoviert, was soll daran schützenswert sein? Da wiehert der Amtsschimmel! Die geforderte Wiederherstellung wäre ein Schildbürgerstreich. Demnächst werden gewiss auch Hühnerställe denkmalgeschützt. Ich frage mich, ob ich der einzige Leser bin, der so unkonventionell denkt. Prof. Christian Bruhn, München

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Quelle:
SZ vom 14.09.2017
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