Abfallwirtschaftsbetrieb:Streit über Chefposten

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Der AWM-Vizechef reicht eine Untätigkeitsklage gegen Stadt ein

Von Stephan Handel, München

Im Streit über die Neubesetzung der Leitung des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebs AWM will Heino Jahn, der bisherige stellvertretende Leiter, die Stadt München nun mit einer Untätigkeitsklage zu einer Entscheidung zwingen. Jahn war im städtischen Auswahlverfahren gegen Sabine Schulz-Hammerl unterlegen, die beim AWM die Abteilung Marketing und Vertrieb geleitet hatte, bevor sie Kommunikations-Chefin des Deutschen Museums wurde.

Gegen diese Entscheidung hatte Jahn geklagt - und sowohl vor dem Verwaltungsgericht wie auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gewonnen. Die Richter entschieden, dass die Vergabe nicht rechtmäßig war und Jahn zu Unrecht benachteiligt wurde. Alexander Dietrich, der städtische Personalreferent, hatte nach dem VGH-Urteil angekündigt, nun nach einer "konsensualen Lösung" suchen zu wollen. Eine solche aber ist nach Aussage von Gerd Tersteegen, Jahns Anwalt, nicht zustande gekommen: "Es gab keine konkreten Angebote", sagt Tersteegen. "Nur die Präsentation von Möglichkeiten, die aber alle nicht realistisch waren." Deshalb soll die Stadt nun durch das Gericht gezwungen werden, über Jahns Bewerbung neu zu entscheiden.

Die VGH-Richter hatten an dem Verfahren unter anderem bemängelt, dass die Gründe für die Bevorzugung Schulz-Hammerls nicht ausreichend protokolliert worden seien: Die schlichte Angabe, sie habe im Auswahlgespräch "substantiiertere Antworten" gegeben, reichte dem Senat nicht. Weder er, der Senat, noch der abgelehnte Bewerber könnten anhand dieser summarischen Einschätzung die Plausibilität der Entscheidung überprüfen. Außerdem dürfe sich die Stadt nicht einfach per Stadtrats-beschluss über dienstliche Beurteilungen hinwegsetzen. Diese waren bei beiden Bewerbern hervorragend - Jahn jedoch stand im Status über Schulz-Hammerl und hätte deshalb den Zuschlag bekommen müssen.

Damit hat die Stadt von höchster richterlicher Stelle bescheinigt bekommen, dass ihre Entscheidung für Schulz-Hammerl und die Ablehnung Jahns rechtswidrig waren - womit sie verpflichtet wäre, Jahns Widerspruch vom Juli 2017 stattzugeben. Das hat sie allerdings bislang nicht getan, obwohl seit der VGH-Entscheidung bereits fast zwei Monate vergangen sind. Deshalb hat Anwalt Tersteegen nun die Untätigkeitsklage eingereicht: Das Gericht solle den städtischen Beschluss zur Besetzung des Postens aufheben und die Stadt verpflichten, über die Bewerbung Jahns neu zu entscheiden, "unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung" der beiden schon ergangenen Urteile. Nicht gelten lässt Tersteegen das Argument der Stadt, die Entscheidung für Sabine Schulz-Hammerl sei "politisch gewollt" - das findet er sogar fragwürdig: "Es wird interessant werden zu hören, was das Verwaltungsgericht von der Ansicht der Stadt hält, sich aus politischen Gründen nicht an Gesetze halten zu müssen."

© SZ vom 13.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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