Verfahren gegen Autofahrer:Kleinkrieg um 75 Euro Bußgeld

  • Dreieinhalb Jahre zieht sich der Streit um 75 Euro hin: Ein Mann wurde von der Polizei angehalten und bekam einen Bußgeldbescheid wegen eines abgefahrenen Reifens.
  • Die Beamten konnten allerdings keine Adresse des Mannes ausfindig machen und das Geld nicht eintreiben.
  • Nach Jahren finden Polizisten ihn in der Wohnung seiner Freundin - und werden selbst angezeigt.

Von Bernd Kastner

Als Polizisten am 13. Oktober 2011, nachts um Dreiviertel zwei, einen jungen Mann anhalten und feststellen, dass der vordere linke Reifen seines Opel kaum mehr Profil hat, ahnen sie nicht, welches Verfahren sie damit auslösen. Bis heute haben sich unzählige Behörden- und Polizeidienststellen damit beschäftigt - wegen 75 Euro. So viel sollte Frank Berger (Namen geändert) nämlich für den abgefahrenen Reifen an Bußgeld zahlen. Knapp dreieinhalb Jahre später liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft München II. Zwei Polizisten sehen sich dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs ausgesetzt, und der Staat hat immer noch eine Rechnung offen.

Den ersten Bußgeldbescheid zuzüglich 20 Euro Gebühr plus 3,50 Euro für Auslagen schickt ein Polizeiinspektor der Zentralen Bußgeldstelle mit Sitz in Viechtach an eine Adresse im schwäbischen Lauingen. Es gibt die genannte Straße aber gar nicht. Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat die falsche Adresse geliefert. Die Bußgeldstelle ordnet eine Aufenthaltsermittlung an, die geschieht über das Polizeipräsidium Schwaben Nord in Augsburg und die Inspektion Dillingen. Heraus kommt eine andere Adresse in Lauingen, aus einem "s" im Straßennamen wurde ein "sch", aus der Hausnummer 77 die 27. Neuer Versuch - ohne Erfolg. Die Behörden hatten die Adresse von Bergers Zwillingsbruder ausfindig gemacht.

Erzwingungshaft abgelehnt - Wohnsitz unbekannt

Nun versucht das Finanzamt Dillingen den Bußgeldbescheid zu vollstrecken. Sie verwendet dafür die Adresse von Bergers Mutter in Dillingen. Die Mutter teilt mit, dass sie den Aufenthaltsort ihres Sohnes nicht kenne. Eine Vollstreckung über das Finanzamt Wolfratshausen schlägt ebenfalls fehl. Die Bußgeldstelle versucht erneut, den aktuellen Wohnort zu ermitteln - ohne Erfolg. Man stößt auf diverse Adressen in und bei Bad Tölz. Nun beantragt die Bußgeldstelle beim Amtsgericht Viechtach Erzwingungshaft gegen Frank Berger. Das Gericht aber lehnt ab: Man wisse ja nicht, wo sich Berger aufhält. Inzwischen ist es August 2013 geworden.

Nun versucht die Bußgeldstelle die Adresse über das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim und die Inspektion in Bad Tölz zu ermitteln. Wieder beantragt man Erzwingungshaft beim Amtsgericht Viechtach, wieder wird sie abgelehnt. Aufenthalt unbekannt. Man schreibt jetzt November 2013.

Einen Monat später kündigt das Amtsgericht nun doch die Erzwingungshaft an, der Brief ist adressiert an die Wohnung von Bergers Mutter in Dillingen. Wieder keine Reaktion. Nun ordnet das Gericht eine dreitägige Haft an, das Schreiben wird aber nur in den Briefkasten der Dillinger Adresse geworfen. Dann wird die Staatsanwaltschaft Deggendorf tätig und verschickt eine "Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft". Berger soll binnen drei Wochen nach Stadelheim kommen. Er kommt nicht.

Ein "Schockerlebnis" für die Freundin

Dafür kommt die Polizei, in der Tasche einen Haftbefehl. Am 19. Mai 2014, morgens um halb sieben, so gibt es später Frank Bergers Freundin Silvia Weiß zu Protokoll, läutet und klopft ein ihr unbekannter Mann in zivil an ihrer Wohnungstür in Bad Tölz, minutenlang. Offenbar wählen die Polizisten, sie kommen aus Murnau, im Treppenhaus die Handynummer von Berger und hören es in der Wohnung klingeln. Er muss da sein. "Hier ist die Polizei. Wenn Sie nicht gleich aufmachen, trete ich Ihnen die Tür ein." Das soll einer der Beamten laut der Freundin gerufen haben. Die Frau öffnet, und nun geht alles ganz schnell: Frank Berger zahlt die 75 Euro, die Polizisten holen einen Quittungsblock aus dem Auto, danke, auf Wiedersehen. Die Erzwingungshaft ist hinfällig.

Das Ende der Geschichte? Keineswegs. Frau Weiß ist fassungslos ob des Vorgehens der Polizisten, die in ihre Wohnung eingedrungen seien, sie weggeschoben hätten, ohne zunächst einen Ausweis vorzuzeigen. Sie erstattet Anzeige, unter anderem wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Weiß sagt, ihr sei hinterher schwarz vor Augen geworden, ein Schockerlebnis.

Kein Kommentar von der Polizei

Das Landeskriminalamt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft München II stellt fünf Monate später fest: Der Haftbefehl habe zum Betreten der Wohnung berechtigt, und auch sonst hätten sich die Beamten korrekt verhalten. Damit gibt sich der Anwalt von Weiß aber nicht zufrieden, er legt Beschwerde ein. Berger habe den Beschluss zur Erzwingungshaft nicht gekannt. Obendrein beziehe sich der Haftbefehl auf eine ganz andere Wohnung, nämlich in Dillingen, weshalb die Wohnung von Bergers Freundin, die mit den abgefahrenen Reifen nichts zu tun habe, nicht hätte betreten werden dürfen. Überhaupt sei das Eindringen in die Wohnung unverhältnismäßig. Beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd will man den Fall nicht kommentieren, nur so viel, ganz generell: Dass ein Bußgeldbescheid, und sei es einer über fünf Euro, mit großem Aufwand durchgesetzt werde, sei nicht außergewöhnlich.

Frau Weiß sagt, sie erinnere sich mit Schrecken an jenen Morgen. Warum, fragt sie, habe kein Beamter ihren Freund einfach mal angerufen, seine Handynummer sei doch bekannt gewesen. Wegen einer anderen offenen Rechnung habe das die Polizei, Monate vor dem Einsatz, ja auch getan, und ihr Freund habe dann sofort gezahlt. Ob das Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wieder aufgenommen wird, ist offen. Offen ist auch noch eine Rechnung des Staates: Um den Haftbefehl abzuwenden genügte es, die 75 Euro Bußgeld zu bezahlen. Da ist aber noch die Gebühr, und die ist angewachsen im Lauf der Jahre, auf immerhin 49,50 Euro.

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