Urteil des Verwaltungsgerichts:Rückzahlung an den Freistaat

Ex-Präsident der Musikhochschule soll Vergütungen erstatten

Der frühere Präsident der Hochschule für Musik und Theater in München, Siegfried Mauser, muss rund 21 000 Euro an den Freistaat Bayern zurückzahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht München am Mittwoch. Eigentlich wurde Mauser 2014 als neuer Rektor der Salzburger Universität Mozarteum von seinem Lehrauftrag in München fürs Erste freigestellt. Doch er wollte weiter an der Musikhochschule der bayerischen Landeshauptstadt unterrichten - mit einem Lehrauftrag und für etwa 277 Euro die Stunde. Viel zu teuer, befand nun das Verwaltungsgericht. Es verurteilte Mauser, rund 15 000 Euro an den Freistaat zurückzuzahlen. Weitere 6000 Euro muss er erstatten für eine Prämie, die er nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht erhalten hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mausers Rechtsanwalt kündigte Rechtsmittel an.

Der Freistaat hatte neben den 6000 Euro Prämie ursprünglich etwa 40 000 Euro an Vergütungen verlangt, unter anderem mit der Begründung, der Ex-Präsident habe sich selbst zum Lehrbeauftragten bestellt. Dagegen hatte Mauser geklagt - zum Teil mit Erfolg. Einen Teil des Geldes darf er dem Urteil zufolge behalten, weil er tatsächlich auch gelehrt hat.

Für den ehemaligen Präsidenten der Musikhochschule ist es nicht das erste Gerichtsverfahren. Sein Dienstverhältnis im Salzburger Mozarteum wurde 2016 beendet, nachdem ein Ermittlungsverfahren gegen Mauser wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen eingeleitet worden war. Im April 2017 wurde ein Urteil gegen ihn rechtskräftig, das ihn der sexuellen Nötigung einer Kollegin bezichtigt. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Im Mai 2018 hatte ihn das Landgericht München I wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt, dagegen legte er jedoch Revision ein. Siegfried Mauser war von 2003 bis 2014 Präsident der Musikhochschule in München und von 2014 bis 2016 Rektor am Mozarteum.

Am 13. Februar folgt eine weitere Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht, in der es um die Weiterzahlung der Dienstbezüge Mausers nach seiner vorzeitig beendeten Tätigkeit in Salzburg geht.

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