Überraschendes Urteil:Sechs Jahre Gefängnis für Gärtnermeister

Aus Wut darüber, dass sie ihn verlassen hatte, misshandelte ein Mann seine Frau so sehr, dass sie starb. Seine Tochter steht trotzdem zu ihm.

Florian Tempel

Gärtnermeister Ingo H.,48, aus Langenbach, der sich am Landgericht Landshut für den gewaltsamen Tod seiner Ehefrau am 19. Juni 2008 verantworten musste, ist zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Schwurgericht befand ihn nicht - wie angeklagt - des Totschlags, sondern der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Überraschendes Urteil: Das Gelände der Gärtnerei nach der Tat: Der Ehemann von Gertraud H. wurde nun zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das Gelände der Gärtnerei nach der Tat: Der Ehemann von Gertraud H. wurde nun zu sechs Jahren Haft verurteilt.

(Foto: Foto: Marco Einfeldt)

Für das Gericht war letztlich ein juristischer Punkt entscheidend: "Wir konnten keine Feststellungen dazu treffen", ob Ingo H. in Tötungsabsicht handelte, als er seine Ehefrau am Morgen des 19. Juni 2008 auf dem Gelände ihrer Gärtnerei massiv misshandelte, sagte die Vorsitzende Richterin Gisela Geppert.

Denn so viel war durchaus klar geworden: Die 45-jährige Gertraud H. hatte Schläge auf den Kopf und ins Gesicht bekommen und ihr war, allerdings auf nicht feststellbare Weise, die Luft abgedrückt worden. Zugunsten des Angeklagten musste das Gericht aber letztlich unterstellen, dass Ingo H. den Tod seiner Frau weder absichtlich herbeiführen wollte, noch diesen billigend in Kauf nahm.

Juristen waren sich einig

So überraschend das Urteil für manchen Beobachter sein mag, so einig waren sich am Ende die Juristen. Selbst Staatsanwalt Ralph Reiter hielt nicht mehr am Vorwurf des Totschlags fest. Er forderte ebenso wie die beiden Verteidiger Hartmut Finger und Patrick Schladt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und sechs Jahren Haft. Die Anwälte der Mutter der Getöteten und der ältesten Tochter des Angeklagten stellten in ihren Plädoyers keine eigenen Anträge.

Der Angeklagte, der seit dem Beginn des Prozesses beharrlich geschwiegen und die Verhandlung emotionslos verfolgt hatte, ließ nach dem rechtsmedizinischen Gutachten überraschend eine Erklärung abgeben. Sein Anwalt Hartmut Finger sagte, sein Mandant räume ein, dass es "eine tätliche Auseinandersetzung" geben habe und er sich "verantwortlich" für den Tod seiner Ehefrau sehe.

Das mit zwei Richterinnen, einem Richter und zwei Schöffinnen besetzte Gericht verhängte mit sechs Jahren eine Strafe, die im unteren Bereich des Strafrahmens von drei bis 15 Jahre liegt. Zugunsten des Angeklagten spreche sein, wenn auch spätes Geständnis und der Umstand, dass er von seiner Frau, die sich in einen anderen Mann verliebt und ihn auf die Straße gesetzt hatte, "gedemütigt" worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin. Der neue Partner der Getöteten verzweifelte über ihren Tod und nahm sich fünf Tage später selbst das Leben.

Die älteste der drei Töchter von Ingo H. hatte am letzten Verhandlungstag gesagt, dass sie ihren Vater trotz allem "schon noch mag" und "ihn brauche".

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