Oktoberfest:Schausteller wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

  • Luis F. postete menschenverachtende Kommentare auf der Facebook-Seite einer Zeitung. Ein Leser erstattete Anzeige.
  • Nun ist der Mann zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
  • Er gestand die Tat - die Kommentare habe er "aus Wut" gepostet.
  • Die Stadt werde den Schausteller wohl nicht mehr zum Oktoberfest zulassen, argwöhnt sein Anwalt.

Von Andreas Salch

Gegen Flüchtlinge habe er nichts, sagt der Angeklagte. Er helfe ihnen und besorge ihnen Kleider. Für die Kinder einer Asylbewerberunterkunft in Puchheim habe er sogar einen Schaukelautomaten aufgestellt. Den könnten die Kleinen kostenlos nutzen, berichtet Luis F. (Name von der Redaktion geändert) an diesem Montagmorgen vor dem Amtsgericht München. Der 41-Jährige ist von Beruf Schausteller und angeklagt wegen Volksverhetzung.

Mitte August vorigen Jahres postete Luis F. menschenverachtende Kommentare auf der Facebook-Seite einer Zeitung aus Sachsen-Anhalt. Unter anderem schwadronierte er von der "arischen Rasse" und meinte, Selbstschussanlagen wären für den Einsatz gegen Flüchtlinge an den Grenzen viel zu teuer. Stattdessen sollte man die Container, in denen sie lebten "zuschweißen und versenken".

Luis F. redet nicht lange herum, nachdem die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hat. Er räumt die Kommentare ein. "Das ist passiert", nicht weil er Flüchtlinge etwa nicht möge, versichert der Schausteller, sondern vielmehr aus Verärgerung. Im Norden Münchens, so F., habe er ein Grundstück der Stadt gepachtet. Dort habe er sein Karussell gelagert. Dann jedoch habe die Stadt den Pachtvertrag gekündigt, weil sie die Fläche für den Bau einer Traglufthalle zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt habe.

Auf einem anderen Grundstück habe er auch nicht lange bleiben könne, so der 41-Jährige. Denn auch dieses sei für den Bau von Containern benötigt worden. So habe er noch einmal wegen der Flüchtlinge umziehen müssen. Das alles habe ihn eine Menge Geld gekostet, so F. Die Kommentare auf Facebook habe er "aus Wut" veröffentlicht. Ein Leser aus Sachsen, der sie gelesen hatte, erstattete schließlich Anzeige gegen den Münchner Schausteller.

"Sie wollen andere praktisch töten"

Auch wenn der Angeklagte seine Äußerungen "spontan und aus Frust" gemacht habe, so die Staatsanwältin, stellten diese einen Angriff auf die Menschenwürde dar. Die Kommentare seien dazu geeignet den öffentlichen Frieden zu stören, da sie für jedermann einsehbar seien. 120 Tagessätze zu je 20 Euro wegen Volksverhetzung forderte die Anklagevertreterin.

Luis F.s Verteidiger, Rechtsanwalt Timo Westermann, pochte darauf, dass die Kommentare seines Mandanten "Spontanäußerungen" gewesen seien. Der Verteidiger fordert 90 Tagessätze zu je 20 Euro und weist auf die existenziellen Folgen einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen hin. Denn dann erscheint die Verurteilung im Bundeszentralregister. Mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung werde die Stadt seinen Mandanten wohl nicht mehr zum Oktoberfest oder zu anderen Festen zulassen, argwöhnt der Anwalt.

Das Gericht aber verurteilte Luis F. dennoch zu 100 Tagessätzen zu je 20 Euro wegen Volksverhetzung. Für die Unterbringung von Flüchtlingen müssten viele zurückstecken, sagte die Vorsitzende Richterin. Mit seinen Kommentaren habe er die Menschenwürde anderer massiv herabgesetzt. "Sie wollen andere praktisch töten", so etwas könne man nicht so eben sagen, hält die Richterin Luis F. vor.

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