Nach dem Urteil gegen Ex-Rektor der Musikhochschule:Münchens Kulturwelt ist entsetzt

Nach dem Urteil gegen Ex-Rektor der Musikhochschule: Foto: dpa

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"Ein Rektor als Grapscher" vom 14./15./16. Mai, "Gewalt, Gerangel und Gerüchte" vom 21. April, "Vorwürfe gegen den Ex-Rektor" vom 16./17. April, "Ex-Rektor der Musikhochschule soll Frauen sexuell bedrängt haben" vom 15. April:

Fragwürdiges Verfahren

Wenn man den Prozess gegen Prof. Dr. Mauser in der Presse verfolgt, muss man sich als neutraler Beobachter fragen, was eigentlich aus dem Grundsatz " im Zweifel für den Angeklagten" geworden ist. Es steht Aussage gegen Aussage, ohne stichhaltige Beweise, und trotzdem glauben Richter und Staatsanwalt nur einer Seite. Warum wurde kein einziger Zeuge der Verteidigung gehört? Wieso gab die staatsanwaltliche Pressestelle die Anklageschrift vorab an die Presse? Damit die Stimmungsmache gegen Siegfried Mauser schon vor dem Prozess beginnen konnte? Das Urteil fällt so harsch aus, dass der Angeklagte praktisch ruiniert ist - menschlich, künstlerisch und finanziell, weil er damit unter anderem nicht nur seine Würde, sondern auch seinen Beamtenstatus verliert. Und als krönenden Abschluss die Äußerung des Richters: "Mit Verlaub, Herr Rektor, sie sind ein Grapscher!" - ich kann nur ungläubig den Kopf schütteln über so eine Farce von Prozess. Hoffentlich wird der Fall in der Berufung mit mehr Augenmaß und Professionalität und weniger Groschenromanniveau verhandelt. Sibylle Selberg, München

Racheakt oder Komplott?

Das Urteil, ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, das der Münchner Amtsrichter Matthias Braumandl gegen den Komponisten, Pianisten, Musikschriftsteller und ehemaligen Rektor der Münchner Musikhochschule, Professor Dr. Siegfried Mauser, gesprochen hat, ist eine Blamage für die Justiz, eine Katastrophe für den Verurteilten. Dass eine Kollegin von Siegfried Mauser, die all die Zeit seither keinen Mucks gegenüber dem Verurteilten hat verlauten lassen, nach sechs Jahren die Zeit für gekommen hält, Anzeige zu erstatten, lässt auf einen Racheakt schließen oder auf ein Komplott.

Siegfried Mauser ist sich keiner Schuld bewusst, es steht also Aussage gegen Aussage. Warum der Amtsrichter der Frau Glauben schenkt, nicht aber Siegfried Mauser, wissen wir nicht. Nur der Richter weiß: "Mit Verlaub, Herr Rektor, Sie sind ein Grapscher."

Ich kenne Professor Mauser seit vielen Jahren, ich schätze sein Wissen, seine Kollegialität und Hilfsbereitschaft, aber auch sein Temperament und seine Neugier. Der Richter hat unrecht, wenn er sagt: "Möglicherweise fühlen Sie sich sexuell so attraktiv wie James Bond; da überschätzen Sie sich aber in der Wirkung." Nichts, aber auch gar nichts in den letzten zwanzig Jahren, die ich Herrn Professor Mauser kenne, lässt eine solche ehrenrührige Unterstellung zu.

Ich hoffe mit der Familie und den vielen Freunden von Siegfried Mauser, dass das Gericht im Berufungsverfahren zu dem einzig möglichen Urteil in diesem Fall kommt: Freispruch. Michael Krüger, Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, München

Tückische Tellerminen

Der Leserbrief ist nicht mein Lieblingsmedium; doch sehe ich mich gezwungen, die angebliche Affäre, von der Siegfried Mauser betroffen ist, zu kommentieren. Damen, deren Avancen zurückgewiesen werden, gleichen tückischen Tellerminen. Ihre Rachsucht sollte man nie unterschätzen. Sie wissen sich der überforderten Justiz virtuos zu bedienen. Der Rufschaden, den sie bei dem, der sie verschmäht hat, anrichten können, ist beträchtlich. Man muss in Fällen, bei denen Aussage gegen Aussage steht, die Glaubwürdigkeit der Anklägerin prüfen. Herrn Mausers berufliche und private Reputation ist tadellos. In einem vergifteten und hysterischen Klima, wie es heute herrscht, sollten ihm alle, die ihn kennen, zur Seite stehen. Hans Magnus Enzensberger, München

Vom Richter erniedrigt

Unsere Gesellschaft ist manchmal in der Gefahr, ihre Errungenschaften bei der Bekämpfung sexueller Übergriffe durch Übermaß zu pervertieren; das geschieht teils durch Mechanismen, die an Hexenverfolgung erinnern, teils durch die Begünstigung der Denunziation und auch der scheinbar erlaubten Beleidigung, wie geschehen im Prozess gegen Professor Mauser. Mit seiner rechtsfernen Formulierung im Eingangssatz zur Urteilsbegründung hat sich der Vorsitzende Richter als geistiger Grapscher an der Ehre des Angeklagten decouvriert. Ihm hat es Spaß gemacht, den allseits Ästimierten zu erniedrigen. Den Richtern war es anscheinend verwehrt, ein fremdes Leben in einem ihnen selbst fernen und fremden Kontext angemessen zu werten, ein künstlerisches Umfeld zu würdigen und einen libertär geprägten Lebensentwurf, der allenfalls an den Grenzen des Erlaubten kratzt, aber das Gegenteil von kriminalisierungswürdig bleibt.

Wer Siegfried Mauser wirklich kennt, wird zustimmen: Das Urteil wird ihm nie und nimmer gerecht - seit 40 Jahren kenne ich ihn als Freund, genialen Interpreten, Musiker, Schriftsteller und Lehrer, als Philantropen und als einen im höchsten Maße integren und absolut gewaltfreien Menschen. Ihn zum Kriminellen stempeln zu wollen ist absurd. Udo Schmidt-Steingraeber, Bayreuth

In der Existenz vernichtet - und vom Richter verhöhnt

Mit Bestürzung habe ich die noch nicht rechtskräftige Verurteilung von Siegfried Mauser zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen vorgeblicher sexueller Nötigung einer Kollegin zur Kenntnis genommen. Dass ein Künstler und Gelehrter vom Range Mausers, dem zumal das Musikleben Münchens unendlich viel verdankt und dessen hohe Verdienste um die Hochschule für Musik und Theater ich als Mitglied des Hochschulrats während seiner Amtszeit aus eigener Anschauung beurteilen kann, durch die drohende Haftstrafe - mit der er auch seine Pensionsansprüche als Beamter verlieren würde - im Kern seiner Existenz getroffen werden soll, ist unfassbar.

Gewiss, läge wirklich ein kriminelles Fehlverhalten vor, wie es ihm das Amtsgericht München zur Last legt, würde das auch durch seine bedeutende Lebensleistung schwerlich aufgewogen. Doch dass eine Professorin sich erst fast sieben Jahre nach der angeblichen sexuellen Nötigung zur Anzeige entschließt, um sich als ,Untergebene' des Rektors keine beruflichen Nachteile einzuhandeln - also erst auf sein Ausscheiden aus dem Amt warten musste -, leuchtet mir ganz und gar nicht ein. Trotz der Reform des Hochschulgesetzes, das die Stellung des Rektors gestärkt hat, ist ein der Freiheit von Forschung und Lehre verpflichteter Professor nicht weisungsgebunden und dem Rektor mitnichten ,untergeben', steht also zu ihm - anders als etwa ein Student oder Assistent - in keinem Abhängigkeitsverhältnis. Schließlich ist er nicht der "Chef" der Professoren, der sie befördern, ihr Gehalt aufbessern oder ihnen den Job nehmen kann.

Äußerst befremdlich erscheinen mir auch die Wertungen des Richters in der Urteilsbegründung. Den Angeklagten öffentlich als "Grapscher" zu beschimpfen und ihm höhnisch vorzuhalten, er fühle sich wohl "sexuell so attraktiv wie James Bond: da überschätzen Sie sich aber in Ihrer Wirkung", ist eine skandalöse, beleidigende Entgleisung, unter der Würde eines Gerichtssaals. Man kann nur hoffen, dass in nächster Instanz das Urteil des Amtsgerichts München aufgehoben und die Ehre Siegfried Mausers wiederhergestellt wird. Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Borchmeyer, Altpräsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, München

Mobbing-Energien

Da werden vor einem Prozess extrem ehrabschneidende und noch unbewiesene Details veröffentlicht . . . - das ist unterhalb jedes journalistischen Niveaus und allenfalls der Klatschpresse würdig. Ich hoffe nun, dass dadurch wenigstens das Gericht erkennt, welche Mobbing-Energien hinter diesem (über die gesamte Münchner Presse gehenden) Rufmord stehen. Aber sich an so etwas beteiligen? - Bin fassungslos. Prof. Dr. Enjott Schneider, Präsident des Deutschen Komponistenverbandes, München

Nachtrag der Redaktion vom 02. Juni: Prof. Schneider legt Wert auf die Feststellung, dass sich der Leserbrief "Mobbing-Energien" nicht auf den Urteilsspruch des Amtsgerichts München, sondern auf die Prozess-Vorberichterstattung in der SZ bezog (er ging der Redaktion auch vor dem Urteilsspruch zu). Ferner legt er Wert darauf, dass er diesen Brief nicht, wie in der Publikation genannt, als Präsident des Deutschen Komponistenverbandes eingereicht hat, sondern über seinen privaten Mail-Account und als Privatmann.

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