Forschungsreaktor in Garching:Umweltministerium bestätigt Betrieb

Das Bundesumweltministerium zweifelt die Gültigkeit der Betriebsgenehmigung für den Forschungsreaktor (FRM II) der TU in Garching nicht an. Die Münchner Linke-Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke hatte ein jüngst erstelltes Rechtsgutachten als Grundlage für eine Anfrage genommen. Demnach sei der Reaktorbetrieb illegal, weil er die Genehmigung nur unter der Maßgabe bekommen hat, bis 2010 auf niedriger angereichertes Uran umzustellen. Tatsächlich läuft der Betrieb noch mit hoch angereichertem Uran, das potenziell waffentauglich ist. Das Bundesministerium als höchste Atomaufsichtsbehörde folgt in seiner Antwort der Argumentation des zuständigen bayerischen Umweltministeriums. Nach dessen Einschätzung sei die Umrüstung "auf eine weltweit objektiv unmögliche Handlung gerichtet gewesen", die zu diesem Zeitpunkt niemand habe ausführen können. Daher entfalte die Auflage "keine Rechtswirkung". Die Gültigkeit der Genehmigung werde "dadurch nicht berührt". Gohlke vergleicht den Fall mit einem Auto beim TÜV. Hier könne der Halter auch nicht darauf bestehen, dass es ihm objektiv unmöglich sei, den Fehler zu beheben: "Wenn das Gerät keine Genehmigung mehr hat, muss es aus dem Verkehr gezogen werden."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: