Diesel-Fahrverbote:Staatsregierung wehrt sich gegen Zwangsgeld

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Die Staatsregierung will die Möglichkeit für Fahrverbote noch immer nicht in ihren Luftreinhalteplan aufnehmen. (Foto: dpa)

Außerdem zeigte sie sich empört über die Wortwahl der Richterin, die beim Luftreinhalteplan von "allgemeinem Blabla" sprach.

Im Streit um Diesel-Fahrverbote in München hat die Staatsregierung Rechtsmittel gegen das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld angekündigt. Zugleich verwahrte sich Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) gegen die Wortwahl der Richterin Martina Scherl. Die Kammervorsitzende hatte mit Blick auf den neuen Luftreinhalteplan für München von "allgemeinem Blabla", Alibi-Planung und "so 'ner halben Larifari-Seite" gesprochen. "Wir waren uns im Kabinett auch einig, dass wir trotz hohem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit die gestern verwendete Wortwahl für unangemessen halten", sagte Huber am Dienstag.

Der Freistaat habe ein 400 Millionen Euro schweres Paket für saubere Luft aufgelegt, der Bund habe ein Sofortprogramm beschlossen, die Landeshauptstadt ergreife eigene Maßnahmen. Das alles "derartig abzutun, ist mehr als unangebracht", sagte Huber. Auch Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) gab sich unbeeindruckt. "Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten lehnen wir ab. Das trifft viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise und ist in der Lage, den Wirtschaftsstandort Bayern zu gefährden". Das Verwaltungsgericht hatte das Land zur Zahlung von 4000 Euro verurteilt, weil es kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat dazu wegen der hohen Stickstoffdioxid-Werte verpflichtet.

Die Grünen aus München finden, dass der Freistaat sich gründlich blamiert. "Es ist ein Skandal, dass die CSU-Regierung Gerichtsentscheide mal eben so ignoriert", sagte die Vorsitzende Gudrun Lux. "Die CSU präsentiert sich wie mal wieder ideologisch stramm als Lobbypartei für die Autoindustrie. Rechtsprechung wie auch Gesundheit der Menschen sind dieser Partei dabei offensichtlich ziemlich egal." Das Gericht verpflichtete den Freistaat zur Planung von Fahrverboten, um bei einem positiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts über deren Zulässigkeit Ende Februar schnell loslegen zu können.

© SZ vom 31.01.2018 / dpa, heff - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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