Aktuelles LexikonZensur

Protestaktion in den USA: Ausgerechnet im Land fast unbegrenzter Meinungsfreiheit klagen die Rechten über "Zensur".
Protestaktion in den USA: Ausgerechnet im Land fast unbegrenzter Meinungsfreiheit klagen die Rechten über "Zensur". (Foto: Imago/Bryan Olin Dozier/Imago/NurPhoto)

Von manchen Menschen beklagte Informationskontrolle des Staates, wobei sie dies, gäbe es eine solche, gar nicht äußern dürften.

Von Joachim Käppner

Mit dem Vorwurf der Zensur sind in westlichen Demokratien manche Leute schnell bei der Hand; selten bemerken sie dabei den Balken im Auge: Gäbe es eine Zensur, könnten sie diese Behauptung ja gar nicht öffentlich aufstellen. Die rechtsextreme US-Abgeordnete Marjorie Taylor Greene ist so ein Fall. Wie die Schulnote, die man auch Zensur nennt, hat die staatliche Beschneidung von Informationen und Meinung ihren Wortstamm im lateinischen censura, was Prüfung oder Begutachtung bedeutet. Der Staat beschneidet die Freiheit, Informationen zu teilen oder die Meinung frei zu äußern. Staatliche Zensur ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes untersagt; allerdings dürfen öffentliche Äußerungen nicht gegen das Strafrecht verstoßen: Aufrufe zur Gewalt oder Leugnung des Holocaust sind illegal. In allen feudalen und autoritären Regimen war Zensur üblich und öffentliche "Parteinahme" wider die Herrschenden untersagt - schon der politische Denker John Milton wandte sich 1644 grundsätzlich dagegen. Russlands Versuche, nun auch das Internet von kritischen Stimmen zu Putins Krieg zu "säubern", zeigt die brutale Verhärtung des Regimes. Über die Durchführung der Zensur wachten und wachen eigene Behörden, Verstöße werden bestraft, in Russland mit Lagerhaft, in der NS-Diktatur drohte sogar der Tod.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Meinung#RussianCensorFiles
:Künstliche Intelligenz zeigt ihre dunkle Seite

SZ PlusKommentar von Jannis Brühl
Portrait undefined Jannis Brühl

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: