Messerstecher von Würzburg:Schuld ohne Sühne

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Wenn psychisch kranke Menschen im Wahn schwere Straftaten begehen, müssen für sie andere Regeln gelten als für Gesunde. Das aber heißt nicht, dass die Justiz es ihnen leichter macht.

Kommentar von Annette Ramelsberger

Menschen, denen von einem Straftäter Leid zugefügt worden ist, haben schwer daran zu tragen. Oft ist der Prozess für sie die letzte Hoffnung, dass ihr Leid zumindest rechtsstaatlich anerkannt wird. Viele Opfer wollen dem Täter vor Gericht ins Auge blicken. Doch was, wenn diese Augen wie tot erscheinen? Trüb von Psychopharmaka, die es dem psychisch kranken Angeklagten überhaupt erst ermöglichen, einen klaren Gedanken zu fassen und dem Prozess beizuwohnen.

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