MeinungAntisemitismus:Die historische Schuld bleibt

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Kommentar von Johan Schloemann

Lesezeit: 2 Min.

Steine des Anstoßes: Die Stadtkirche im sachsen-anhaltischen Wittenberg. (Foto: imago)

Der Bundesgerichtshof entscheidet: Das unerträgliche antisemitische Relief in Wittenberg darf bleiben. Es sollte aber besser entfernt und in ein Museum gebracht werden.

Antisemitische Darstellungen sind in manchen Kirchen aus dem Mittelalter bis heute erhalten. Das Relief der "Judensau" an der Fassade der Stadtkirche zu Wittenberg ist aber ganz besonders exponiert: weil dies der Ausgangsort des Protestantismus ist, ein weltberühmter Ort. Der Reformator Martin Luther kämpfte dort nicht nur gegen den Papst, er wollte auch die Juden überzeugen, den christlichen Glauben anzunehmen. Deshalb setzte er sich in seinen jüngeren, rebellischen Jahren für einen freundlichen, werbenden Umgang mit den Juden ein, wenn auch eher aus taktischen Gründen. Die Juden im Abendland hatten damals schon viel Diskriminierung erfahren.

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BGH-Urteil
:Antijüdische Schmähplastik darf bleiben

Seit dem 13. Jahrhundert hängt das antisemitische "Judensau-Relief" an der Stadtkirche in Wittenberg - einst Wirkungsstätte des Reformators Martin Luther. Der Bundesgerichtshof sieht darin keine Rechtsverletzung, weil die Kirche das Schandmal in ein Mahnmal verwandelt habe.

Von Iris Mayer

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