WirtschaftshilfenEchte Solidarität

Es muss gerecht zugehen, wenn der Staat zwangsweise geschlossenen Unternehmen hilft. Gut, dass die Bedingungen nun geändert werden.

Von Cerstin Gammelin

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Die Bundesregierung korrigiert ihren Kurs bei den Wirtschaftshilfen in der Corona-Krise - eine richtige Entscheidung. Die großzügigen Umsatz-Erstattungen für zwangsweise geschlossene Restaurants, Vereine und Veranstalter hatten zunehmend Ärger verursacht. Kaum jemand versteht, warum bei staatlichen Leistungen wie der Grundsicherung jeder extra verdiente Euro angerechnet werden muss, Restaurants aber drei Viertel des Weihnachtsumsatzes erstattet bekommen - und mit Lieferungen außer Haus unbegrenzt dazuverdienen können. Nun bekommen sie nur noch ihre Fixkosten erstattet.

Wenn es eine Lehre aus den bisherigen Erfahrungen gibt, dann die: Bund und Länder müssen sich auf stringente Wirtschaftshilfen einigen, für Unternehmer und Soloselbständige. Wenn sich nicht ständig die Bedingungen ändern, müssen die Betroffenen auch nicht, wie jetzt, bis Ende November warten, um die Hilfen für November überhaupt beantragen zu dürfen.

Der wichtigste Grund aber ist: Das Geld, das der Staat jetzt überweist, wird von der gesamten Gesellschaft aufgebracht. Die Allgemeinheit ist solidarisch mit denen, die die Lasten tragen müssen, damit Schulen und Unternehmen offen bleiben. Um diese Solidarität zu bewahren, hilft es zu wissen, dass es gerecht zugeht.

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