Aktuelles LexikonJagdwilderei

Ein Delikt, das besonders hart bestraft wird, wenn man es nachts begeht.

Von Johanna Pfund

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"Es war ein Schütz' in seinen besten Jahren" - so beginnt eines der unzähligen Volkslieder über Wilderei. Es erzählt vom Schlierseer Wilderer Georg Jennerwein, der 1877 von einem Jäger erschossen wurde und danach zum Volkshelden avancierte. Die Geschichte wurde schon damals verknappt auf einen vermeintlich heroischen Kampf zwischen denen da oben, den wohlhabenden Jagdberechtigten, und denen da unten, den Bauern und Arbeitern, die häufig aus Not illegal Wild erlegten, um ihre Familien zu ernähren. Diese Zeiten sind vorbei. Hungern muss niemand mehr. Die Jagd steht allen offen, doch sie unterliegt strengsten Regeln. Die Reviere sind festgelegt, die Zahl der zu erlegenden Tiere ebenfalls, und auf die Pirsch darf nur, wer den Jagdschein ablegt und damit beweist, profunde Kenntnis von Wild und waidgerechtem Erlegen zu haben. Doch die Wilderei gibt es weiter, wie der dramatische Fall in Kusel zeigt. 2020 wurden in Deutschland gut 1000 Fälle registriert. Die Wilderer treibt vieles an: der Reiz des Verbotenen, die Lust an Trophäen oder, ganz schnöde, der Handel mit Wildbret. Mit Nachtsichtgerät und Schalldämpfer wird heimlich gejagt. Trifft ein Schuss nicht richtig, verenden die Tiere oft elendiglich, während die Wilderer das Weite suchen. Das Strafgesetzbuch droht ihnen "in schweren Fällen" bis zu fünf Jahre Haft an - wozu zählt, wenn sie gewerbsmäßig oder nachts ihre Taten begehen.

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