In aller Vorsicht sondieren ein paar Deutsche und Israelis über Möglichkeiten der Entschädigung. Den heimlichen Kontakten folgen monatelange Verhandlungen, offiziell und zäh. Doch kurz vor dem Treffen zwischen den Hinterbliebenen des Terrors und den politischen Spitzen des Landes droht der Eklat. - Nein, hier geht es nicht um den 5. September 2022. Die Sätze beziehen sich nicht auf den geplanten Gedenkakt für die elf Israelis, die bei den Olympischen Spielen in München vor 50 Jahren in die Gewalt eines Palästinenserkommandos gerieten und getötet wurden, neun von ihnen erst während des katastrophal gescheiterten Versuchs ihrer Befreiung auf dem Flugplatz von Fürstenfeldbruck. Die Beschreibung verweist vielmehr zwei Jahrzehnte weiter zurück: auf den Weg zum sogenannten Wiedergutmachungsabkommen, das Bundeskanzler Konrad Adenauer (in seiner Eigenschaft als Chef des Auswärtigen Amts) und Israels Außenminister Moshe Sharett am 10. September 1952 in Luxemburg unterzeichneten und dessen 70. Jahrestag demnächst ebenfalls gewürdigt werden soll.
Kolumne:Deutschlands Verantwortung vor aller Welt
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Vor 70 Jahren begann die "Wiedergutmachung" für Holocaust-Opfer zwischen der Bundesrepublik und Israel. Der Begriff war schon immer problematisch. Aber der Gedanke bleibt richtig - und auf verstörende Weise aktuell.
Von Norbert Frei
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Am 5. September soll in Fürstenfeldbruck an die Opfer des Olympia-Attentats erinnert werden. Doch der Gedenkakt könnte in einem Eklat enden - wenn zuvor nicht die Frage der Entschädigung geklärt wird.
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