MeinungDeutschlandAuch im Kriegsfall muss man den Kriegsdienst verweigern dürfen

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Feldjacken an einem Stand der Bundeswehr: Die offizielle Wiedereinsetzung der ausgesetzten Wehrpflicht wird nicht angekündigt, liegt aber in der Luft.
Feldjacken an einem Stand der Bundeswehr: Die offizielle Wiedereinsetzung der ausgesetzten Wehrpflicht wird nicht angekündigt, liegt aber in der Luft.
Oliver Berg/dpa

Wird der Wehrdienst wieder Pflicht? Und wird ein altes Grundrecht wegen der angespannten sicherheitspolitischen Lage ausgemustert? Ein bisher kaum beachteter höchstrichterlicher Beschluss alarmiert.

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Die allgemeine Wehrpflicht, vor siebzig Jahren eingeführt, ist vor 15 Jahren zwar nicht abgeschafft, aber ausgesetzt worden. Die Begründung damals: Der mit der Wehrpflicht verbundene erhebliche Grundrechtseingriff sei (mit der damals für dauerhaft entspannt gehaltenen sicherheitspolitischen Lage) nicht mehr zu rechtfertigen. Diese Begründung ist dann zurückgetreten hinter den Argumenten, dass die allgemeine Rekrutierung zu teuer sei und dass die seinerzeit neue strategische Ausrichtung der Bundeswehr auf Auslandseinsätze eine kleine wendige Truppe brauche und nicht noch den letzten unmotivierten Rekruten aus Reckenfeld.

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