Es ist schon immer schwierig gewesen, eine Haltung des Pazifismus moralisch unfallfrei zu vertreten. Es ist angesichts der Situation in der Ukraine, wo gegen die Gewalt eines Aggressors nun wirklich nichts hilft außer Gegengewalt, aktuell noch einmal schwieriger geworden. Und dennoch stellt das Grundgesetz - eine beileibe nicht pazifistische Verfassung - seit 74 Jahren einen kühnen Gedanken auf. Wer Pazifist ist oder auch aus anderen, zum Beispiel religiösen Gründen keine Waffe in die Hand nehmen mag, verdient Achtung. Den lassen wir in Ruhe. Den zwingen wir nicht. So steht es in Artikel 12a der Verfassung.
Pazifismus:Sag mir, wo die Männer sind
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Das Grundgesetz erlaubt deutschen Staatsbürgern Wehrdienstverweigerung. Auch den geflüchteten ukrainischen Männern sollte Deutschland dies gönnen - und sie nicht, wie von Kiew gefordert, in die Heimat zurückschicken.
Kommentar von Ronen Steinke
Krieg in der Ukraine:Bleibt bei uns
Es ist meist eine Stunde, die an der Front über Leben und Tod entscheidet. Wer zu spät versorgt wird, hat wenig Chancen. Ein Besuch bei Sanitäterinnen und Ärzten im Ukraine-Krieg, wo die Todeszahlen so viel höher sind als in anderen Kriegen.
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