Das Karlsruher Verfahren zum Wahlrecht ist für beide Seiten mit Einbußen zu Ende gegangen, für die Ampelkoalition wie für die Kläger von Union und Linken. Aber wenigstens über einen Punkt sollten sich alle Beteiligten freuen: Der quälende Prozess der Aufblähung des Bundestags ist gestoppt. Der kaum noch kalkulierbare Luftballon-Effekt, der nach Modellrechnungen Abgeordnetenzahlen von 800 oder auch 900 hätte produzieren können, ist per Gesetz abgestellt – und dieser Teil des Gesetzes ist verfassungsgemäß. Das ist eine gute Nachricht, nicht nur wegen der 300 Millionen Euro, die sich pro Legislatur sparen lassen. Demokratie braucht Verlässlichkeit, das fängt bei der Größe des Parlaments an. Die neue parlamentarische Maßzahl lautet 630, und dabei wird es bleiben.
Demokratie:Die Ampel darf die Rechte von Linken und CSU nicht beschneiden. Schon der Versuch war frivol
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Gerade beim Wahlrecht ist höchstrichterliche Kontrolle existenziell, denn bei dem Thema sind Politikerinnen und Politiker befangen. Wegweisend ist das neue Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts.
Kommentar von Wolfgang Janisch
Bundesverfassungsgericht:Warum die Karlsruher Richter das neue Wahlrecht nur zum Teil bestätigen
Erst versehentlich veröffentlicht, nun offiziell: Die Grundmandatsklausel gilt weiter. Eine Partei, die drei Wahlkreise direkt gewinnt, zieht in den Bundestag ein. Doch die Fünf-Prozent-Hürde muss neu geregelt werden. Was das für die Ampel bedeutet.
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