MeinungDeutschland:Das Wahlprüfungsverfahren ist zu kompliziert und dauert zu lang

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 3 Min.

Auch dann, wenn eine Neuauszählung keine grundstürzenden Folgen hat, ist sie unendlich wichtig.
Auch dann, wenn eine Neuauszählung keine grundstürzenden Folgen hat, ist sie unendlich wichtig. (Foto: Helena Dolderer/dpa)

Dem BSW haben 9529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag gefehlt, die Partei hat eine Neuauszählung beantragt. Was immer dabei herauskommt: Es geht um den Kern der Demokratie, um den Ausschluss jedes Zweifels, weshalb es dringend einer Reform bedarf.

Man soll nicht Richter in eigener Sache sein. Dieser Satz gehört zu den ehernen Prinzipien des Rechts. Es ist so alt, dass ihn die Jura-Studenten noch heute in seiner lateinischen Fassung lernen: Nemo judex in causa sua. Das heißt: Es soll niemand über einen Fall, über eine Streitigkeit oder über einen Sachverhalt entscheiden, in dem er selbst direkt betroffen ist, eigene Interessen hat oder Partei ist. Genau das aber geschieht im Wahlprüfungsverfahren, wie es derzeit konzipiert ist; genau das geschieht bei der Entscheidung über die Frage, ob die Bundestagswahl von 2025 neu ausgezählt werden muss: In erster Instanz entscheidet darüber der Bundestag, der von der Wahlprüfung betroffen ist. In dieser Phase der Wahlprüfung befinden wir uns.

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