MeinungDemokratie:Es ist nicht gut, wenn der Bundestag zum Gesetzgeber in eigener Sache wird

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Kolumne von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

598 Abgeordnete sollen dem Bundestag angehören, 734 sind es inzwischen. (Foto: Michael Kappeler/dpa)

Am Dienstag verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über das Wahlgesetz der Ampel. Wichtige Teile davon sind eklatant verfassungswidrig.

Wenn die Erkenntnis des Philosophen richtig ist, dann entscheidet das Bundesverfassungsgericht in wenigen Tagen über das Heil der deutschen Demokratie. Der Philosoph heißt Ortega y Gasset; seine Erkenntnis ist bald hundert Jahre alt, sie stammt aus seinem Hauptwerk „Der Aufstand der Massen“, und sie lautet so: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus sie auch immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht.“ Wenn man das übel beleumundete Wort „Heil“ durch „Wohlergehen“ ersetzt, stimmt der Satz. Das höchste deutsche Gericht entscheidet am 30. Juli darüber, ob das Bundeswahlgesetz von 2023 vor dem Grundgesetz Bestand hat; auf der Basis dieses Wahlgesetzes soll 2025 der neue Bundestag gewählt werden. Es ist nicht zu erwarten, dass das ohne vorherige Änderungen geschehen kann und geschehen darf; Einzelheiten dieses Gesetzes sind nämlich eklatant verfassungswidrig.

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