Süddeutsche Zeitung

Volkswagen:Ein Freispruch, der Mahnung sein muss

Auch wenn das Gericht keine vorsätzliche Untreue festgestellt hat: Der Autokonzern ist zu besonderer Transparenz verpflichtet.

Von Max Hägler

Eine Dreiviertelmillion Euro pro Jahr für den damaligen VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh - ist das angemessen oder nicht? Diese durchaus interessante Frage hat das Landgericht Braunschweig verhandelt - mit Blick auf eine mögliche Untreue seitens der verantwortlichen VW-Personalmanager: Haben die Angeklagten den Unternehmensgewinn widerrechtlich geschmälert durch allzu hohe Gehälter und Boni für Arbeitnehmervertreter? Tatsächlich wäre ja etwa Osterloh in seinem erlernten Beruf Industriekaufmann eher nie in diese Liga aufgestiegen.

Das Gericht hat die (teils ehemaligen) Personalchefs nun freigesprochen, ein vorsätzliches Verhalten sei nicht nachzuweisen. Das ist nachvollziehbar: Das Betriebsverfassungsgesetz ist bislang zu ungenau bei der Frage, wie freigestellte Betriebsräte entlohnt werden sollen, gerade wenn sie wie Osterloh dreißig Jahre lang abseits des eigentlichen Berufs wirkten. Der Vergleichsmaßstab ist bislang: Was hätte ein Betriebsrat auf seinem klassischen Karriereweg erreichen können? Die vor fünfzig Jahren aufgestellten Regeln lassen aber außer Acht, dass heutzutage Menschen glücklicherweise nicht nur Karriere machen können innerhalb ihrer engen Berufsabschlüsse. VW etwa ist auch so erfolgreich und hat mehr als 600 000 Beschäftigte, weil der Industriekaufmann Osterloh dort beinahe als Manager mitregierte.

Die Konzernstruktur lädt zu Mauscheleien ein

Allerdings ist Volkswagen auch ein besonderes Unternehmen: Von Gesetzes wegen haben die Arbeitnehmer dort ein hohes Mitbestimmungsrecht, die Eigentumsverhältnisse sind kompliziert, der Konzern ist riesengroß, die Kultur intransparent. Das birgt besonders große Gefahren, wie sie im Dieselskandal offenbar geworden sind oder im Korruptionsskandal 2005, bei dem Betriebsräte tatsächlich bestochen worden waren. Deshalb sollte dieser Prozess eine Mahnung für das Unternehmen sein: Die Risiken sind bei VW höher als anderswo. Anstatt das Vorstandsressort Rechtsaufsicht abzuschaffen, wie leider angedacht, muss es gestärkt werden.

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