Das Jugendgerichtsgesetz ist jener Teil des Strafrechts, der den Delinquenten eine zweite, vielleicht auch eine dritte Chance zugesteht. Dieses Prinzip Hoffnung ist dort deutlich stärker ausgestaltet als im normalen Strafgesetzbuch. Es ist eine Hoffnung, die darauf gründet, dass junge Menschen noch auf der Suche sind und – nachdem sie einmal den falschen Weg genommen haben – ihre Richtung wieder ändern können. Jedenfalls sehr viel leichter, als dies für Erwachsene gilt. Ein Instrument dieses Konzepts ist die sogenannte „Vorbewährung“, die das Amtsgericht Tiergarten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. ausgesprochen hatte. Das Gericht hatte die Frage vorerst offengelassen, ob es die 22-monatige Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzt, weil aus seiner Sicht die Aussicht bestand, Abdul B. könnte doch noch die Kurve kriegen. Das Gericht gab ihm also die Möglichkeit, durch sein eigenes Verhalten den Strafvollzug zu vermeiden – und behielt zugleich ein Druckmittel in der Hand. Dass die Sache so furchtbar endete, zeigt, wie schmal der Grat ist, auf dem Gerichte zu entscheiden haben.
Aktuelles LexikonWas ist eine Vorbewährung?

Im Fall von Abdul B., der den Anschlag auf den CSD verübte, hatte das Gericht entschieden, eine Vorbewährung auszusprechen.
Omer Messinger/Getty ImagesIm Jugendstrafrecht hat das Gericht die Möglichkeit, zwar ein Urteil zu fällen, jedoch vorerst offenzulassen, ob eine Haft nötig ist. In dieser Übergangszeit kann der Delinquent beweisen, dass er die Kurve kriegt.
Von Wolfgang Janisch
