Volksbegehren:Ein Mietenstopp wäre ein drastischer, aber guter Schritt

Bundesweiter Protesttag des Bündnisses #Mietenwahnsinn

Im September 2018 demonstrierten 10 000 Menschen bei der Ausspekuliert-Demo gegen Mietwucher und für bezahlbaren Wohnraum.

(Foto: dpa)

Das vorübergehende Einfrieren hoher Mieten könnte dazu beitragen, die Entwicklung auf dem Markt zu stoppen. Doch die Politik muss die Wohnungsnot auch grundsätzlich anpacken.

Kommentar von Anna Hoben

Der Polizist kann sich die Miete nicht mehr leisten, die Krankenschwester muss eine Stunde in die Stadt hinein pendeln. Solche Fälle häufen sich, und längst betrifft die Mietenexplosion nicht mehr nur die Großstädte. "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung", heißt es in der bayerischen Verfassung. Von wegen.

Nach dem Start des Berliner Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen kommt die nächste Initiative deshalb nun aus München, der Stadt mit den höchsten Mieten Deutschlands. Der Mieterverein will erreichen, dass Mieten für einige Jahre eingefroren werden und neue Mietverträge nicht über dem Mietspiegel liegen dürfen. Gelten soll die Regelung für alle bayerischen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Es wäre ein drastischer, aber ein guter Schritt. Er könnte dazu beitragen, die Entwicklung auf dem Mietmarkt zu bremsen.

Rechtlich könne ein Bundesland die Mieten deckeln, versichern die Verfassungsrechtler, die nun den Gesetzestext für ein Volksbegehren erarbeiten. Gleichzeitig schlagen sie vor, Neubauten auszunehmen - Investoren könnten sonst vom Bauen zurückschrecken. Das zeigt, dass ein vorübergehender Mietenstopp nur ein Element sein kann von vielen, wenn man die Wohnungsnot angehen will. Die Politik muss das Problem grundsätzlich anpacken und gegen steigende Grundstückspreise und Spekulation mit Bauland vorgehen. Es braucht eine Bodenrechtsreform.

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München ist die Stadt mit den höchsten Mieten Deutschlands. Der Mieterverein fordert jetzt, dass Mieten für einige Jahre eingefroren werden und neue Mietverträge nicht über dem Mietspiegel liegen dürfen.

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