Kürzere Vertragslaufzeiten:Gerechter, aber nicht günstiger

Vertragslaufzeit und Verlängerungsklausel stehen meistens nur im Kleingedruckten. Deshalb ist richtig, was Katarina Barley jetzt vorschlägt.

Kommentar von Robert Roßmann

Das Problem hatte vermutlich jeder Verbraucher schon einmal: Man möchte einen Vertrag kündigen - und stellt fest, dass man das noch gar nicht darf. Bei Internet-Verträgen ist eine Laufzeit von zwei Jahren schon fast Standard. Außerdem verlängern sich viele von ihnen immer wieder automatisch. Das gilt nicht nur für Internet-Verträge, sondern auch für Angebote vieler anderer Firmen wie Fitnessstudios oder Stromanbieter. Verbraucher sollten natürlich stets alle Konditionen im Blick haben, oft gelingt ihnen das aber nicht. Denn Vertragslaufzeit und Verlängerungsklausel stehen meistens nur im Kleingedruckten. Deshalb ist richtig, was Katarina Barley vorschlägt.

Die Justizministerin will die Laufzeiten auf maximal ein Jahr begrenzen. Künftig kann man überflüssig oder zu teuer gewordene Verträge also schneller loswerden. Außerdem sollen automatische Verlängerungen nur noch für jeweils drei Monate zulässig sein. Das alles hilft den Verbrauchern. Viel Geld sparen werden die meisten aber trotzdem nicht.

Denn durch die bisher möglichen Zwei-Jahres-Verträge haben die Unternehmen Sicherheit über ihre Einnahmen; sie können Verträge mit langen Laufzeiten deshalb billiger anbieten als die mit kurzen. Und so werden die neuen Verträge à la Barley zwar gerechter sein, aber vermutlich nicht günstiger.

© SZ vom 02.04.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Verbraucherschutz
:Nur noch ein Jahr gebunden

Die Justizministerin will die Laufzeit von Verträgen kürzen. Lange Fristen und automatische Verlängerungen seien Kostenfallen - lästig, teuer und schlechter Service, so Barley.

Von Michael Bauchmüller

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