Oberbegriff: Straftaten. Unterbegriffe: Verbrechen, Vergehen. So ist es im Strafgesetzbuch definiert. So spaltet sich das Feld der Delikte hierzulande ganz offiziell in zwei Kategorien, und der Unterschied zwischen den beiden liegt in ihrer Schwere. Vergehen, das sind Taten, deren Mindeststrafe niedriger ist als ein Jahr Gefängnis - das umfasst zum Beispiel Diebstahl und Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten und Steuerbetrügereien. Verbrechen indes, das sind Taten, die "im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind", so steht es in Paragraf 12. Das umfasst etwa Raub, Vergewaltigung, Mord. Eine wichtige Folge: Fälle von Verbrechen darf die Justiz nicht mehr einstellen, auch nicht gegen Auflagen. Das führte zuletzt bei dem Delikt des Besitzes kinderpornografischer Bilder zu harschen Folgen: Weil der Besitz 2020 zum Verbrechen hochgestuft wurde, gilt dieser Zwang zur Bestrafung selbst dann, wenn Missbrauchsopfer Fotos zugeschickt bekommen, oder wenn Lehrer oder Eltern diese Fotos sichern. Bis 1968 übrigens gab es noch eine dritte Kategorie von Delikten: die Übertretungen. Das waren die leichtesten Fälle, vor allem im Straßenverkehr. Sie hat man damals umbenannt in "Ordnungswidrigkeiten" und an die Verwaltung abgegeben, um die Gerichte zu entlasten.
Kriminalität:Vergehen
Ein Begriff, den Laien oft achtlos benutzen - der im Strafrecht jedoch die Kategorie unterhalb von Verbrechen ist.
Von Ronen Steinke
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