Es hat sich eingebürgert, dass nach jeder Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden die Gesetzgeber deren Unverzichtbarkeit beteuern und die Kritiker deren Maßlosigkeit anprangern. Das ist ein eingeübtes Rollenspiel, in dessen Verlauf jedes Mal das Bundesverfassungsgericht ein paar Übertreibungen kassiert, zugleich aber den für die Sicherheit essenziellen Kern bewahrt. Dass auch die Reform der Nachrichtendienste in Karlsruhe geprüft werden wird, die von der Koalition gerade mit einem 700-Seiten-Entwurf in Angriff genommen wird, ist daher keine gewagte Prognose. Und dass Kläger mit einem Teilerfolg rechnen könnten, auch nicht.
MeinungReform der NachrichtendiensteDer Verfassungsschutz könnte durch mehr Befugnisse weniger sehen

Kommentar von Wolfgang Janisch
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Von der Aufklärung hin zur Gefahrenabwehr – die Befugnisse des Verfassungsschutzes sollen erweitert werden.
Christoph Hardt/IMAGO/Panama PicturesDie Geheimdienste sollen nach dem Willen des Innenministers stärker operativ vorgehen, also auch zurückschlagen dürfen. Im Ausland hat das seine Berechtigung, aber im Inland geht das zu weit.
