Und, was folgt jetzt aus dem Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD? Sollten zum Beispiel ihre Mitglieder den Staatsdienst verlassen müssen? Dass Debatten auch darüber rasch Fahrt aufnahmen, war von Innenministerin Nancy Faeser vermutlich gewollt. Sie wird sich ja etwas gedacht haben, in ihrer quasi letzten Amtshandlung die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz publik zu machen. Das frische Etikett dürfte zumindest eine Folge haben: Der designierte Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, hatte neulich seinen Kolleginnen und Kollegen nahegelegt, der AfD wieder Ausschussvorsitze zuzugestehen. Dazu müssten viele Abgeordnete aus Union, SPD, von den Grünen und der Linken über viele Schatten springen. Dass sie das nun noch tun? Wohl kaum.
MeinungVerfassungsschutz:Das Gutachten zur AfD darf keine Geheimsache bleiben

Kommentar von Detlef Esslinger
Lesezeit: 2 Min.

Warum soll die Öffentlichkeit nicht wissen, was der Geheimdienst dieser Partei vorwirft? Vor Gericht muss er ohnehin seine Kenntnisse offenlegen. Und die Entfernung von deren Mitgliedern aus dem Staatsdienst ist komplizierter, als manch einer denkt.

Umgang mit Extremisten:Prüfung eines AfD-Verbots jetzt „dringlicher und erfolgsversprechender“
CDU-Sicherheitsexperte Roderich Kiesewetter fordert, ein Verbot der AfD im Bundestag zu prüfen. Auch andere Politiker von CDU und SPD fordern eine härtere Gangart gegen die Partei, die vom Verfassungsschutz nun als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird.
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