MeinungDemokratie:Es ist egal, ob Verfassungsrichter rot oder schwarz sind. Unabhängig müssen sie sein

Portrait undefined Ronen Steinke

Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 3 Min.

Ein großer Konservativer im Zweiten Senat: Paul Kirchhof (Zweiter von links), neben ihm die aus der SPD kommende Gerichtspräsidentin Jutta Limbach. Die Aufnahme entstand 1999, bei einer Urteilsverkündung.
Ein großer Konservativer im Zweiten Senat: Paul Kirchhof (Zweiter von links), neben ihm die aus der SPD kommende Gerichtspräsidentin Jutta Limbach. Die Aufnahme entstand 1999, bei einer Urteilsverkündung. (Foto: Foto: dpa)

Die Unabhängigkeit Karlsruhes setzt nicht voraus, dass Parteipolitiker bei der Besetzung des Gerichts ihre Augen verschließen. Die Unabhängigkeit der Justiz setzt nur voraus, dass sie ihren Kontrolldrang zügeln.

Die perfekte Verfassungsrichterin kann links sein. So wie dies einst die von den Grünen nominierte Juraprofessorin Susanne Baer war. In Karlsruhe bewegte sie Großes. Im Zusammenspiel mit der von der SPD nominierten Richterin Gabriele Britz gelang es ihr, einen Senat des Gerichts zu überzeugen, einen einklagbaren Anspruch künftiger Generationen auf Klimaschutz anzuerkennen. Diese juristische Entscheidung war nicht nur argumentativ ein Meisterwerk, sie erging auch noch einstimmig.

Zur SZ-Startseite

Bundesverfassungsgericht
:„Auch Richter dürfen Meinungen haben“

Brigitte Zypries war einst die wichtigste „Richtermacherin“ der SPD. Sie erläutert, warum Kandidaten mit Kanten und Profil für das Karlsruher Gericht so wichtig sind.

SZ PlusInterview von Wolfgang Janisch

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Gutscheine: