Richterinnen und Richter in Deutschland sind unabhängig. Sie sind „nur dem Gesetze unterworfen“, so steht es in Artikel 97 des Grundgesetzes. Das heißt, sie müssen niemals irgendwelche Wünsche eines Ministers erfüllen; weder eines solchen, der von der SPD oder der CSU kommt, noch eines solchen, der, was die Weisheit der Wähler verhindern möge, dereinst von der AfD kommen könnte. Das unterscheidet Richter von Staatsanwälten. Und das ist umso wichtiger, wenn jetzt politische Stürme aufziehen. Eine Justiz, die von den politisch Mächtigen unabhängig ist, ist eine demokratische Haltelinie.
MeinungRechtsstaatDeutschlands Justiz ist ein Bollwerk gegen Feinde der Freiheit. Und bleibt es hoffentlich

Kommentar von Ronen Steinke
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Für die Demokratie kommt es nicht nur auf die äußere Unabhängigkeit von Richtern an, sondern auch auf die innere. Was passiert, wenn diese Charakterprobe scheitert – dafür bieten die USA ein abschreckendes Beispiel.
