USAEin perverser Akt

Sollte der Präsident sich und die Seinen begnadigen, wäre das korrupt, egoistisch, rücksichtslos - also typisch Trump.

Von Hubert Wetzel

SZ bei Google bevorzugen

Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika kann im Grunde begnadigen, wen er will, vom Ladendieb bis zum Mörder. Die Verfassung schränkt ihn in diesem Recht kaum ein. Auch die Begnadigung von Personen, die weder eines Verbrechens angeklagt noch schuldig gesprochen wurden, ist möglich. Präsident Gerald Ford hat nach dem Watergate-Skandal Richard Nixon begnadigt, Jimmy Carter begnadigte alle jungen Männer, die sich während des Vietnamkriegs der Wehrpflicht entzogen hatten.

Wenn Donald Trump also jetzt darüber nachdenkt, seine Kinder, einige enge Vertraute und - wenn er schon dabei ist - auch sich selbst zu begnadigen, damit ihm später keine Straftaten aus der Amtszeit zum Verhängnis werden, dann wäre das vermutlich legal. Legitim oder richtig wäre es trotzdem nicht.

Im Gegenteil: Trump würde dadurch den Gnadenakt pervertieren. Eine pauschale, prophylaktische Begnadigung für sich und seinen Hofstaat wäre eine Verhöhnung der Verfassung. Es wäre ein Zeichen, dass Trump glaubt, über dem Gesetz zu stehen, und ein Präzedenzfall für nachfolgende Präsidenten, dass diese es mit dem Recht nicht allzu genau nehmen müssen. Es wäre korrupt, egoistisch, ohne Rücksicht auf den Schaden, den er dem Land zufügt. Anders gesagt: Es wäre typisch Trump.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: