Das Unesco-Welterbekomitee hat in den vergangenen Tagen das Schweriner Residenzensemble und den Gründungsort der Herrnhuter Brüdergemeine in Sachsen zum Welterbe erklärt. Sie gehören nun zu den weltweit mehr als 1200 Stätten, die von „außergewöhnlichem universellen Wert“ für die gesamte Menschheit sind und besonders geschützt werden sollen. Die Liste umfasst sowohl Kulturerbe wie die Schlösser und Parks in Potsdam oder die Bauhaus-Stätten in Weimar und Dessau als auch Naturerbe wie den Yellowstone-Nationalpark oder das Wattenmeer. Die Unesco-Welterbekonvention geht auf den Bau des Assuan-Staudamms in den Sechzigerjahren zurück, durch den der Tempel von Abu Simbel und andere Stätten in Ägypten zerstört zu werden drohten. Jeder Unterzeichnerstaat darf jährlich zwei Vorschläge für das Welterbe einreichen. Um den Status zu bekommen und zu behalten, müssen die Stätten unter besonderen Schutz gestellt werden. Seit Langem wird aber nicht nur kritisiert, dass viele Weltregionen, besonders Afrika, auf der Welterbe-Liste zu wenig vertreten sind, sondern auch, dass gerade der Welterbe-Status durch die Touristenmassen, die er mobilisiert, die Stätten oft in Gefahr bringt.
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Ein von der Unesco verliehener Status, der Stätten wie das Schweriner Residenzensemble besser schützen soll – und manchmal das Gegenteil bewirkt.
Von Jörg Häntzschel

Unesco-Liste:Das Residenzensemble Schwerin und Herrnhut sind Welterbe
Die Unesco nimmt das Residenzensemble Schwerin, das sächsische Herrnhut und zwei weitere Siedlungen der protestantischen Freikirche ins Welterbe auf.
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