Immerhin ist die Rechtslage klar, aber ein Trost ist das wirklich nicht. Die Zivilbevölkerung steht in bewaffneten Konflikten unter besonderem Schutz. Das steht im vierten Genfer Abkommen von 1949 und im Zusatzprotokoll von 1977. Geholfen hat das den Menschen zum Beispiel im ukrainischen Butscha nicht. Nach dem Rückzug russischer Truppen wurden dort die Leichen vieler Zivilisten gefunden. Das dritte Genfer Abkommen wiederum garantiert unmissverständlich grundlegende Rechte von Kriegsgefangenen. Doch in diesen Tagen mehren sich die Berichte über mögliche Hinrichtungen ukrainischer Soldaten in russischer Gefangenschaft.
Zivilisation:Was im Krieg vom Recht noch übrig bleibt
Putins Soldaten begehen in der Ukraine schreckliche Verbrechen. Doch nicht nur sie ignorieren alle internationalen Konventionen. Zwar fordern immer alle Staaten, dass sie eingehalten werden - aber nur von den anderen.
Kommentar von Wolfgang Janisch
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