MeinungHass im Netz:Ein Urteil, das Elon Musk Pickel ins Gesicht treiben dürfte

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 2 Min.

Wenn ein Nutzer beklagt, er werde online mit Dreck beworfen, dann hat sich Twitter zu kümmern, so schreibt es das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor.
Wenn ein Nutzer beklagt, er werde online mit Dreck beworfen, dann hat sich Twitter zu kümmern, so schreibt es das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor. (Foto: Jeff Chiu/DPA)

Mitarbeitende von Twitter müssen zwar nicht Polizei spielen, aber doch aktiv werden, wenn es konkrete Beschwerden gibt - so entscheidet das Frankfurter Landgericht. Und das ist nicht der einzige gute Aspekt des Urteils.

Es ist ein Urteil, das einem free speech absolutionist wie Elon Musk, einem selbsterklärten radikalen Anhänger von freier Rede um jeden Preis und Chef des sozialen Netzwerks Twitter, Pickel ins Gesicht treiben dürfte. Und das ist nicht das Einzige, was an diesem Urteil gefällt.

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