MeinungTransparenzgesetz:Nervig, aber so nötig

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Kommentar von Ronen Steinke

Lesezeit: 1 Min.

Transparenz ist mit viel Aufwand für Behörden und Ministerien verbunden, keine Frage. Trotzdem: Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz reicht nicht.

Es ist bezeichnend, wie sehr sich Ministerien immer wieder sträuben, wenn Bürgerinnen und Bürger dort anklopfen und Einsicht in bürokratische Entscheidungen erbitten. Die Corona-Maskengeschäfte von Jens Spahn zum Beispiel, millionenschwer, sind bis heute unter Verschluss, kein Journalist bekommt sie zu sehen. Auch der Maut-Minister und Millionen-Verpulverer Andreas Scheuer hat die Unterlagen zu seinen Deals in Aktenschränke gesperrt, Schlüssel abgezogen, vieles davon hat nicht einmal der Untersuchungsausschuss zu sehen bekommen. Transparenz nervt die Regierenden, natürlich. Transparenz macht manchen von ihnen Sorge: Was da an Kritik kommen könnte! Das ist ein fantastischer Grund, weshalb genau das sein muss.

Transparenz nützt. Es bräuchte dringend mehr davon. Ein "Informationsfreiheitsgesetz" mahnt die Regierenden zwar schon seit 2006 zu Offenheit - aber nur ganz sanft, so sanft, dass sie letztlich selbst entscheiden, wie viel Geheimniskrämerei sie dann doch betreiben, wie stark sie ihre Akten schwärzen, bevor sie sie herausgeben, und wie viel Zeit sie sich gönnen. Das geht besser. Ein Bündnis von Transparenz-Organisationen, zu denen die Plattform "Frag den Staat" gehört, hat jetzt ein Transparenzgesetz entworfen. Ein paar simple, klare Regeln: Verträge der öffentlichen Hand von einer bestimmten Größe an - 100 000 Euro schlägt das Bündnis vor - müssten online veröffentlicht werden. Und auf Anfrage auch noch viel mehr Akten.

Transparenz kostet. Ja, natürlich: Sie ist mit Aufwand verbunden. Akten heraussuchen ist Arbeit. Das ist das Gegenargument, auf das sich Ministerien berufen. Aber das Argument hat nicht übermäßig viel Überzeugungskraft, hat man noch die Maut-Verluste vor Augen. Oder auch andere dubiose Geschäfte, die tief ins Steuergeld gehen - und die von Verantwortlichen vielleicht anders gestaltet worden wären, wäre von vorneherein klar, dass die Bürger, die am Ende die Rechnung bezahlen, sich genau werden ansehen dürfen, wofür.

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